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Die Neusiegelung von Kennzeichen ist in der Regel erforderlich, wenn sich Zulassungssiegel beziehungsweise die TÜV-Plakette vom Kennzeichen gelöst haben, zum Beispiel nach einem Besuch der Waschanlage.

Auch wenn die Kennzeichenschilder (auch ein einzelnes) neu geprägt worden sind, müssen sie neu gesiegelt werden.

Kraftfahrzeug, Reparaturschild, neues Nummernschild, Ersatzschild,https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/kraftfahrzeug-reparaturschild-fuer-ein-kraftfahrzeug/3,80 Euro vorderes Schild 4,30 Euro hinteres Schild Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (wenn das hintere Schild erneuert wird) Kennzeichenschild(er) Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
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Kraftfahrzeug - Reparaturschild für ein Kraftfahrzeug

Zuletzt geändert: 04.01.2023 17:17:17 CET

Die Neusiegelung von Kennzeichen ist in der Regel erforderlich, wenn sich Zulassungssiegel beziehungsweise die TÜV-Plakette vom Kennzeichen gelöst haben, zum Beispiel nach einem Besuch der Waschanlage.

Auch wenn die Kennzeichenschilder (auch ein einzelnes) neu geprägt worden sind, müssen sie neu gesiegelt werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 8 Absatz 3 in Verbindung mit § 30 Absatz 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (wenn das hintere Schild erneuert wird)
  • Kennzeichenschild(er)

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf Neusiegelung.

Gebühren

  • 3,80 Euro vorderes Schild
  • 4,30 Euro hinteres Schild

Bearbeitungszeit

Sofort bei persönlicher Vorsprache.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Die Hotline der Kfz-Zulassungsstelle ist zu den Servicezeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu erreichen.

Telefon: 0 21 51 / 86-463200

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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