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Kraftfahrzeug - Reparaturschild für ein Kraftfahrzeug
Zuletzt geändert: 26.06.2023 17:25:13 CEDT
Die Neusiegelung von Kennzeichen ist in der Regel erforderlich, wenn sich Zulassungssiegel beziehungsweise die TÜV-Plakette vom Kennzeichen gelöst haben, zum Beispiel nach einem Besuch der Waschanlage.
Auch wenn die Kennzeichenschilder (auch ein einzelnes) neu geprägt worden sind, müssen sie neu gesiegelt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 8 Absatz 3 in Verbindung mit § 30 Absatz 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (wenn das hintere Schild erneuert wird)
- Kennzeichenschild(er)
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Formen der Antragstellung
Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf Neusiegelung.
Gebühren
- 3,80 Euro vorderes Schild
- 4,30 Euro hinteres Schild
Bearbeitungszeit
Sofort bei persönlicher Vorsprache.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld