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Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Entscheidend ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Bau- oder Produktionsjahr des Fahrzeuges.

Historisches Kennzeichen

Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

Rotes Oldtimerkennzeichen

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem historischen Kennzeichen können Besitzer eines oder mehrerer Oldtimerfahrzeuge auch rote Dauerkennzeichen nach § 17 FZV beantragen. So wird die Möglichkeit geschaffen, ein Kennzeichen wechselnd an verschiedenen Fahrzeugen nutzen zu können. Die Nutzung ist jedoch eingeschränkt. Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge dürfen nur für Probe-, Überführungs-, Vorführfahrten und Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen genutzt werden.

Kraftfahrzeug, Oldtimerkennzeichen, Produktionsjahr, Kulturgutes, Oltdimer, KFZ, KFZ-Zulassung, Zulassunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/kraftfahrzeug-oldtimerkennzeichen/Für die Zuteilung eines Historischen Kennzeichens fallen üblicherweise Gebühren in Höhe von 28,20 Euro an. Diese können sich jedoch im Einzelfall erhöhen. 128,60 Euro Neuzuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens 15,60 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft Historisches Kennzeichen Personalausweis oder Pass bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II Kennzeichenschild/er (wenn noch zugelassen) Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Historisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird. Rotes Oldtimerkennzeichen Personalausweis oder Pass bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) formloser Antrag (kann auch hier gestellt werden) Führungszeugnis der Belegart O (nicht null!! - Behördenführungszeugnis, Beantragung bei zuständiger Stadt/Gemeinde) Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war) Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war) Kennzeichenschild/er (wenn aktuell noch zugelassen) SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der KraftfahrzeugsteuerHistorisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird. Der notwendige Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt wird bei Antragstellung von hier elektronisch eingeholt. Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
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02151 86-0

Kraftfahrzeug - Oldtimerkennzeichen

Zuletzt geändert: 26.06.2023 17:25:19 CEDT

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Entscheidend ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Bau- oder Produktionsjahr des Fahrzeuges.

Historisches Kennzeichen

Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen ein "H" hinter die Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.

Rotes Oldtimerkennzeichen

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei einem historischen Kennzeichen können Besitzer eines oder mehrerer Oldtimerfahrzeuge auch rote Dauerkennzeichen nach § 17 FZV beantragen. So wird die Möglichkeit geschaffen, ein Kennzeichen wechselnd an verschiedenen Fahrzeugen nutzen zu können. Die Nutzung ist jedoch eingeschränkt. Rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge dürfen nur für Probe-, Überführungs-, Vorführfahrten und Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen genutzt werden.

Weitere Informationen

Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ist das Fahrzeug im roten Fahrzeugscheinheft einzutragen. Darüber hinaus sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.

Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt befristet für zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung ist frühestens 6 Wochen vor Ablauf für maximal 3 Jahre und unter Vorlage des Fahrtennachweises und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes möglich. Nach Frist-ablauf ist keine Verlängerung mehr möglich, sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Dauerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.

Rechtliche Grundlagen

§ 9 Absatz 1 und 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Unterlagen

Historisches Kennzeichen
  • Personalausweis oder Pass
  • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschild/er (wenn noch zugelassen)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Historisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird.
Rotes Oldtimerkennzeichen
  • Personalausweis oder Pass
  • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • formloser Antrag (kann auch hier gestellt werden)
  • Führungszeugnis der Belegart O (nicht null!! - Behördenführungszeugnis, Beantragung bei zuständiger Stadt/Gemeinde)
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war)
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (wenn Fahrzeug aktuell oder innerhalb der letzten sieben Jahre zugelassen ist/war)
  • Kennzeichenschild/er (wenn aktuell noch zugelassen)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der KraftfahrzeugsteuerHistorisches Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das historische Gutachten ist ein besonderes Gutachten einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, usw.), mit dem der historische Originalzustand des Fahrzeuges festgestellt und bestätigt wird.

Der notwendige Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamt wird bei Antragstellung von hier elektronisch eingeholt.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Vorsprache vor Ort: Unterschreiben des Antrags auf rotes Dauerkennzeichen

Gebühren

  • Für die Zuteilung eines Historischen Kennzeichens fallen üblicherweise Gebühren in Höhe von 28,20 Euro an. Diese können sich jedoch im Einzelfall erhöhen.
  • 128,60 Euro Neuzuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens
  • 15,60 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft

Bearbeitungszeit

Sofort bei persönlicher Vorsprache.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99036009069005

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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