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Kraftfahrzeug - Informationen für Zulassungsdienste sowie Händler*innen
Zuletzt geändert: 04.08.2023 10:26:30 CEDT
Die Zulassungsstelle in Krefeld bietet für Zulassungsdienste sowie Händler*innen ein zusätzliches Serviceangebot an. Hier erfahren Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten und Regelungen zur Abgabe von Zulassungsvorgängen in unserer Dienststelle.
Abgabe von bis zu drei Zulassungsvorgängen/Fahrzeugen pro Tag
Hierzu nutzen Sie bitte unseren Online-Terminservice. Zusätzliche Tagestickets für Laufkunden ohne Termin sind begrenzt und Sie müssen mit erheblichen Wartezeiten rechnen. Bitte wenden Sie sich in der Dienststelle an den Informationsschalter, um Ihre Wartemarke zu erhalten.
Händlerschalter in Zimmer 6 - Abgabe von mehr als 3 Zulassungsvorgängen/Fahrzeugen pro Tag
Bei einer Anzahl von mehr als drei Zulassungsvorgängen/Fahrzeugen an einem Tag haben Sie die Möglichkeit diese in geeigneter Weise (z. B. in einer Tasche) zu den Abgabezeiten von 8.00 Uhr bis 9.30 Uhr in Zimmer sechs abzugeben. In diesen Fällen ist immer das Formular „Annahme Händlerschalter" beizufügen. Dieses finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.
Die Zulassungen für Kurzzeit- sowie Ausfuhrkennzeichen sind in einer separaten Tasche mit Aufschrift abzugeben.
Im weiteren Tagesverlauf können keine weiteren Vorgänge mehr hinzugefügt werden. Nach erfolgter Sachbearbeitung werden Sie von uns telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt und die bearbeiteten Zulassungen können im Rahmen unserer Öffnungszeiten abgeholt werden. Zulassungen mit unvollständigen oder fehlerhaften Antragsunterlagen können nicht bearbeitet werden und werden zurückgegeben und müssen erneut abgegeben werden. Für eine reibungslose Bearbeitung der Zulassungsvorgänge werden Sie gebeten von persönlichen Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen, da dies nur zu zeitlichen Verzögerungen führt.
Ihre Mitarbeiter*innen, welche die bearbeiteten Zulassungsvorgänge in Empfang nehmen dürfen, müssen einmalig von Ihnen bevollmächtigt und der Zulassungsstelle benannt werden. Hierzu verwenden Sie bitte das Formular „Mitarbeiterbevollmächtigung". Dieses finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Erledigung Ihrer Vorgänge am selben Vormittag/Arbeitstag oder Folgetag nicht zugesagt oder gewährleistet werden kann.
Bei Tageszulassungen und technischen Änderungen einer Fahrzeugflotte von mehr als 20 Fahrzeugen sind diese mindestens zehn Arbeitstage vorher am Händlerschalter abzugeben und ein gewünschtes Abholdatum mitzuteilen. Ansonsten ist eine rechtzeitige Erledigung beispielsweise zum Monatsende nicht gewährleistet.
Rechtliche Grundlagen
Formen der Antragstellung
Persönlich vor Ort
Bearbeitungszeit
- Sofort bei persönlicher Vorsprache
- ein bis zwei Arbeitstage bei Abgabe am Händlerschalter
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Downloads
- Annahme von Zulassungsvorgängen von Händler*innen und Zulassungsdiensten am Händlerschalter Eins (PDF 40 KB)
- Bevollmächtigung für Mitarbeiter*innen von Zulassungsdiensten und Händlern (PDF 35 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer (PDF 284 KB)
- Gebühren der Stadt Krefeld für die Abteilung Straßenverkehr (PDF 60 KB)