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Kraftfahrzeug - Adressänderung innerhalb von Krefeld ohne Halterwechsel
Zuletzt geändert: 09.02.2021 07:52:56 CET
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Die Adressänderung kann auch bei jeder Krefelder Bezirksverwaltungsstelle vorgenommen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Pflichtversicherungsgesetz
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Namensänderung zusätzlich die Zulassungbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Geänderter Personalausweis oder Ummeldebescheinigung
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis oder Reisepass (keine Kopie!) der zu vertretenden Person
- bei nicht EU-Bürgern zusätzlich: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- bei Minderjährigen: Zustimmung mit Haftungserklärung der gesetzlichen Vertreter, Ausweise und Vollmachten, bei alleinigem Sorgerecht der Sorgerechtsbeschluss, Schwerbehindertenausweis oder Führerschein
- bei Firmen oder eingetragenen Vereinen: Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug, Ausweis und Vollmacht eines Geschäftsführers bzw. Vereinsvorsitzenden
- bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
Formen der Antragstellung
Persönliche Vorsprache, bzw. Vorsprache eines Bevollmächtigten ist nach den Vorschriften der Fahrzeugzulassungsverordnung zwingend erforderlich.
Gebühren
Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nähere Informationen können der Gebührentabelle entnommen werden.
Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld