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Kraftfahrzeug - Adress- oder Namensänderung
Zuletzt geändert: 31.01.2023 07:34:13 CET
Adressänderung
Wenn Sie innerhalb der Stadt Krefeld umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. In den Bürgerbüros können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.
Namensänderung
Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsstelle durchführen lassen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 13, 15 l Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
Unterlagen
- Geänderter Personalausweis oder Pass des Halters
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist
Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Privatpersonen Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körper-schaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Formen der Antragstellung
Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) oder Vorsprache vor Ort.
Gebühren
siehe Gebührentabelle
Bearbeitungszeit
- 1 Arbeitstag plus Zustellzeitraum bei einer Internetbasierten Änderung (nur bei Privatpersonen möglich)
- sofort bei persönlicher Vorsprache
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Leikanummer
99036008000000, 99036011000000, 99036012000000
Kontakt
Die Hotline der Kfz-Zulassungsstelle ist zu den Servicezeiten von montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu erreichen.
Telefon: 0 21 51 / 86-463200
E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld