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Adressänderung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Krefeld umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. In den Bürgerbüros können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.

Namensänderung

Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsstelle durchführen lassen.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Adress- oder Namensänderung

Zuletzt geändert: 10.08.2023 09:37:38 CEDT

Adressänderung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Krefeld umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. In den Bürgerbüros können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.

Namensänderung

Hat sich (auch) Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich. Diese Änderung können Sie nur bei der Zulassungsstelle durchführen lassen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 13, 15 l Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

Unterlagen

  • Geänderter Personalausweis oder Pass des Halters
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist

Sofern Ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen worden ist, können Privatpersonen Ihr Anliegen auch über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erledigen. In vielen Fällen entfällt so der Besuch in unserer Zulassungsstelle.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körper-schaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigungen müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

Formen der Antragstellung

Online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) oder Vorsprache vor Ort.

Gebühren

siehe Gebührentabelle

Bearbeitungszeit

  • 1 Arbeitstag plus Zustellzeitraum bei einer Internetbasierten Änderung (nur bei Privatpersonen möglich)
  • sofort bei persönlicher Vorsprache

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99036011011000, 99036012011000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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