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Kindertagespflegepersonen - Gewährung einer laufenden Leistung
Zuletzt geändert: 27.10.2023 08:01:31 CEDT
Gewährung einer laufenden Geldleistung für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege an die Kindertagespflegeperson
Rechtliche Grundlagen
- § 23 SGB VIII
- §§ 2, 7, 8 Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Unterlagen
Vor Beginn eines Betreuungsverhältnisses: Vermittlungsantrag (siehe Dienstleistung "Vermittlung in Kindertagespflege") und das Formular Anmeldung eines TPK über die Betreuung eines Kindes mit einer Betreuungsdauer von mindestens einem vollen Monat im Umfang von mehr als 15 Stunden pro Woche, ergänzend zu Schule oder Kindertageseinrichtung mindestens fünf Stunden pro Woche + Betreuungsvertrag, sowie Nachweis über den Betreuungsbedarf (z.B. Arbeitgeberbescheinigung) bei Kindern jünger als 1 Jahr oder im Falle der Ergänzungsbetreuung zur Kita.
Bei Änderungen im Betreuungsverhältnis: Formular Änderung im laufenden Betreuungsverhältnis + geänderter Betreuungsvertrag.
Bei Beendigung des Betreuungsverhältnisses: Formular Abmeldung eines TPK.
Hinweis: Die Formulare sind von Tagespflegeperson und den gesetzlichen Vertretern des Kindes mit blauem dokumentenechten Stift zu unterzeichnen.
Formen der Antragstellung
Schriftlich mit Vorlage der ausgefüllten, oben genannten benötigten Formulare.
Bearbeitungszeit
Im Regelfall maximal ein Monat.
Fristen
Zur Berücksichtigung im aktuellen Monat müssen die Nachweise spätestens bis zum 10. des Monates, in dem die Betreuung des Kindes beginnt, in der Verwaltung eingegangen sein. Verspätete Nachweise werden ab dem Monat berücksichtigt, in dem sie eingereicht werden.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld