Inhaltsbereich
Kindertagespflegepersonen - Erstattung von Sozialversicherungen, Qualifizierungen und Fortbildungen
Zuletzt geändert: 07.02.2023 08:54:30 CET
Erstattung von Sozialversicherungen sowie Qualifizierungen und Fortbildungen der Kindertagespflegeperson für den Zeitraum in dem ein oder mehrere Kinder in öffentlicher Kindertagespflege betreut und laufende Geldleistung gezahlt wurde.
Rechtliche Grundlagen
- § 23 SGB VIII
- §§ 9,10 Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Unterlagen
Je nach Erstattungsziel: Rentenversicherungsbescheid, Kranken- und Pflegeversicherungsbescheid, Unfallversicherungsbescheid, Teilnahmebescheid und Gebühren der Fortbildung oder Qualifizierung.
Formen der Antragstellung
Durch Einreichen der oben genannten benötigten Unterlagen.
Bearbeitungszeit
Im Regelfall maximal ein Monat.
Fristen
- Erstattung Sozialversicherung: Erstattung max. vier Jahre rückwirkend zum Zeitpunkt der Einreichung
- Erstattung Qualifizierung: -
- Erstattung Fortbildung: Einreichung in dem Kitajahr, in dem die Fortbildung durchgeführt wurde.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
St.-Anton-Straße 56
47798 Krefeld