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Ausweis: Kinderreisepass beantragen
Zuletzt geändert: 16.08.2023 10:43:00 CEDT
Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.
Ihr Kind benötigt ein Reisedokument? Der Reisepass Ihres Kindes ist abgelaufen oder in Verlust geraten? Dann können Sie für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen.
Den Antrag für den Kinderreisepass können die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer*in) im Bürgerbüro Mitte, Von-der-Leyen-Platz 1 stellen. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein. Mit Vollendung des zwölften Lebensjahres muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Weitere Informationen
Im Bürgerbüro Mitte (Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, Eingang A 5) steht Ihnen ein Speed-Capture-Gerät zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.
Diese Daten können im Anschluss von jedem Krefelder Bürgerbüro abgerufen werden. Bitte finden Sie sich ca. 15 Minuten vor Terminbeginn im Bürgerbüro Mitte ein, wenn Sie das Gerät nutzen möchten.
Rechtliche Grundlagen
§ 1 Paßgesetz (PaßG)
Unterlagen
- bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt), biometrisches Lichtbild
- falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigen und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen, ggf. ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
Formen der Antragstellung
- Persönlich
- Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein.
Gebühren
- 13,00 Euro
- 6,00 Euro für eine Verlängerung oder Aktualisierung (siehe Hinweise)
Bearbeitungszeit
Beantragen Sie den Kinderreisepass wohnortnah in den Bürgerbüros, kann dieser nach einer Woche - ebenfalls vor Ort - abgeholt werden. Wird das Dokument direkt benötigt, kann dieses bei Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte sofort ausgestellt werden.
Hinweise
Zum 01.01.2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert.
Seit dem 01.01.2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraumes verlängert werden, jedoch maximal ein Jahr und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Er kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild verlängert bzw. aktualisiert werden.
Informationen zur Abholung:
- Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich
- Die Abholung erfolgt in der Regel durch einen Erziehungsberechtigten
- In Ausnahmefällen kann bei Antragsstellung eine Person benannt werden, welche den Kinderreisepass abholen darf
Kind, was hast Du dich verändert:
Bei Kindern ändert sich das Aussehen teilweise sehr schnell. Um bei der Passkontrolle - bei der Einreise ins Ausland - Identifikationsprobleme zu vermeiden, empfiehlt sich evtl. die Aktualisierung des Passbildes im Kinderreisepass. Auch hierzu ist das Kind bei der Beantragung mit den o.a. Unterlagen mitzubringen. Bei dem Passbild gelten die Bestimmungen für biometrische Passbilder. Das aktualisierte Passbild reichen Sie bitte mit dem dazu gehörigen Kinderreisepass bei Vorsprache ein und bringen hierzu bitte Ihr Kind mit.
Leikanummer
99085003000000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Kinderreisedokument - Zustimmungserklärung - Formularassistent