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Ausweis: Kinderreisepass beantragen
Zuletzt geändert: 11.01.2021 11:06:01 CET
Der Kinderreisepass ist ein Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und sind für den Grenzübertritt nicht mehr ausreichend. Seitdem müssen Ihre Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Sie als Eltern und als Passinhaber, bei denen ein Kindereintrag vorgenommen wurde, bleibt der Pass dagegen uneingeschränkt gültig.
Informationen zur Dienstleistung
Musterbild eines Kinderreisepasses
Ihr Kind benötigt ein Reisedokument? Der Reisepass Ihres Kindes ist abgelaufen oder in Verlust geraten? Dann können Sie für Kinder unter zwölf Jahren einen Kinderreisepass beantragen.
Den Antrag für den Kinderreisepass können die Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) in allen Bürgerbüros stellen. Kinder müssen bei der Beantragung anwesend sein. Mit Vollendung des zwölften Lebensjahres muss ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Weitere Informationen
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Er kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres mit einem aktuellen, biometrischen Lichtbild verlängert bzw. aktualisiert werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Ausstellung von Kinderreisepässen ist im Paßgesetz (PaßG) geregelt.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Unterlagen
Bei Beantragung mitzubringen:
- der bisherige Kinderausweis oder Kinderreisepass
- ein aktuelles (bis zu drei Monate alt), biometrisches Lichtbild (Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Sorgeberechtigen und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen, ggf. ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen
Formen der Antragstellung
Die Beantragung erfolgt persönlich und ist in allen Bürgerbüros möglich.
Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein.
Gebühren
13,00 Euro
6,00 Euro für eine Verlängerung oder Aktualisierung (siehe Hinweise)
Bearbeitungszeit
Der Kinderreisepass wird innerhalb von fünf Werktagen ausgestellt.
Hinweise
Informationen zur Abholung:
- Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich
- Die Abholung erfolgt in der Regel durch einen Erziehungsberechtigten
- In Ausnahmefällen kann bei Antragsstellung eine Person benannt werden, welche den Kinderreisepass abholen darf
Kind, was hast Du dich verändert:
Bei Kindern ändert sich das Aussehen teilweise sehr schnell.
Um bei der Passkontrolle - bei der Einreise ins Ausland - Identifikationsprobleme zu vermeiden, empfiehlt sich evtl. die Aktualisierung des Passbildes im Kinderreisepass. Auch hierzu ist das Kind bei der Beantragung mit den o.a. Unterlagen mitzubringen.
Bei dem Passbild gelten die Bestimmungen für biometrische Passbilder.
Das aktualisierte Passbild reichen Sie bitte mit dem dazu gehörigen Kinderreisepass in einem der Bürgerbüros ein, und bringen hierzu bitte Ihr Kind mit.
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Theaterplatz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Kinderreisedokument - Zustimmungserklärung - Formularassistent