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Die Städte in Nordrhein-Westfalen verfügen nicht über ein Kampfmittelkataster.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der dort vorhandene Luftbilder der Allierten aus dem 2. Weltkrieg auf Anfrage der Städte auswertet und das Ergebnis per Bescheid mitteilt.

Luftbildauswertungen können nach den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf / Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst ausschließlich für Bauflächen zur Absicherung von Baumaßnahmen veranlasst werden und erfolgen deshalb in der Regel stets in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren (§ 13 BauO NRW).

Der Antrag auf Luftbildauswertung kann bei der Feuerwehr eingereicht werden. Nach Erfassung und Durchsicht auf Vollständigkeit erfolgt die Veranlassung der Luftbildauswertung beim Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf. Das Ergebnis der Luftbildauswertung erhalten Sie von der Feuerwehr Krefeld.

Der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst entscheidet aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelbeseitigung, ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind. Die Feuerwehr Krefeld wirkt als Vermittler zu den Fachbehörden und koordiniert gegebenenfalls die vom Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnahmen. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort notwendig.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kampfmitteluntersuchung - Antrag auf Luftbildauswertung

Zuletzt geändert: 29.06.2023 12:27:06 CEDT

Die Städte in Nordrhein-Westfalen verfügen nicht über ein Kampfmittelkataster.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der dort vorhandene Luftbilder der Allierten aus dem 2. Weltkrieg auf Anfrage der Städte auswertet und das Ergebnis per Bescheid mitteilt.

Luftbildauswertungen können nach den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf / Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst ausschließlich für Bauflächen zur Absicherung von Baumaßnahmen veranlasst werden und erfolgen deshalb in der Regel stets in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren (§ 13 BauO NRW).

Der Antrag auf Luftbildauswertung kann bei der Feuerwehr eingereicht werden. Nach Erfassung und Durchsicht auf Vollständigkeit erfolgt die Veranlassung der Luftbildauswertung beim Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf. Das Ergebnis der Luftbildauswertung erhalten Sie von der Feuerwehr Krefeld.

Der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst entscheidet aufgrund seiner Fachkompetenz und seiner Zuständigkeit für die Kampfmittelbeseitigung, ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind. Die Feuerwehr Krefeld wirkt als Vermittler zu den Fachbehörden und koordiniert gegebenenfalls die vom Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst festgelegten Maßnahmen. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort notwendig.

Rechtliche Grundlagen

§ 13 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bestimmt, dass Baugrundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen.

Unterlagen

Der Antrag auf Luftbildauswertung kann formlos gestellt werden.

Folgende Angaben, bzw. Unterlagen werden für die Antragsbearbeitung benötigt:

  • Antragsteller mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Anschrift des Baugrundstückes, zusätzlich Angabe der Bezeichnung aus dem Liegenschaftskataster (Gemarkung / Flur / Flurstück)
  • Kurze Beschreibung des Bauvorhabens, insbesondere der Erdarbeiten
  • Auszug aus einem amtlichen Kartenwerk (amtliche Basiskarte / ABK oder vergleichbare Karte) in ausreichender Ausdehnung mit mindestens zwei leserlichen Straßennamen und mit farblich eindeutiger Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche
  • Geplanter Baubeginn

Formen der Antragstellung

Die Antragsunterlagen können postalisch an die Stadt Krefeld, FB 37 - Feuerwehr und Zivilschutz, 47792 Krefeld oder per E-Mail an kampfmittel@krefeld.de geschickt werden.

Gebühren

Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

Beachten Sie aber bitte, dass Folgekosten entstehen können, sofern nach dem Ergebnis der Luftbildauswertung eine Überprüfung des Grundstücks vor Ort durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst empfohlen wird.

Bearbeitungszeit

Die Luftbildauswertung wird von der Feuerwehr Krefeld bei der Bezirksregierung Düsseldorf / Staatlicher Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst. Das Ergebnis der Luftbildauswertung wird dem Bauherrn von der Feuerwehr Krefeld mitgeteilt. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.


Leikanummer

99089042000000

Kontakt

Michael Marciniak

Telefon: 0 21 51 / 8213-1273

E-Mail: michael.marciniak@krefeld.de

Zimmer 0069

Stephan Klein-van Holt

Telefon: 0 21 51 / 8213-1274

E-Mail: stephan.klein@krefeld.de

Zimmer 0069

Anschrift

Feuerwehr und Zivilschutz

Zur Feuerwache 4

47805 Krefeld