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Internationalen Führerschein beantragen
Zuletzt geändert: 11.02.2021 14:45:55 CET
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regelungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bestimmte Regeln eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Deswegen ist das Publikumsaufkommen in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, über Terminabsprachen zu steuern. Terminabsprachen können unter der Rufnummer 02151 / 3660-2148 erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung = biometrische Norm), Passbildautomat ist im Gebäude vorhanden
- EU-Kartenführerschein
Formen der Antragstellung
Der Antrag ist persönlich in der Führerscheinstelle zu stellen
Gebühren
16,30 Euro
Die Gebühr ist unmittelbar bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Tagen
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Zuständigkeit: Buchstabe G bis K
Telefon: 0 21 51 / 3660-2161
E-Mail: c.pallentin@krefeld.de
Zimmer 20
Zuständigkeit: Buchstabe L bis R
Telefon: 0 21 51 /86-2149
E-Mail: c.wietrzychowski@krefeld.de
Zimmer 21
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld