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Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland aufhalten bzw. niederlassen wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, hängt vom Aufenthaltszweck ab.

Die am häufigsten gefragten Zwecke des Aufenthalts sind der Aufenthalt zum Familiennachzug, Aufenthalte zu Studienzwecken, zur Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Zuletzt geändert: 15.06.2023 12:03:02 CEDT

Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich einer entsprechenden Genehmigung, die in Form eines Aufenthaltstitels erteilt wird.

Informationen zur Dienstleistung

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland aufhalten bzw. niederlassen wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, hängt vom Aufenthaltszweck ab.

Die am häufigsten gefragten Zwecke des Aufenthalts sind der Aufenthalt zum Familiennachzug, Aufenthalte zu Studienzwecken, zur Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

Rechtliche Grundlagen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Unterlagen

Für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels sind folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Gültiger Nationalpass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder ähnliches)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Abhängig vom vorliegenden bzw. gewünschten Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:

  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung.
  • gegebenfalls Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse
  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • evtl. Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten

Formen der Antragstellung

Über das Online-Formular, welches am Ende dieser Seite als Formulassistent hinterlegt ist.

Gebühren

22,80 Euro bis 100,00 Euro

Bearbeitungszeit

Ca. 12 Wochen

Fristen

Unverzüglich nach Einreise in das Bundesgebiet.


Leikanummer

99010001001065, 99010001001031, 99011001000000

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld

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