Hundehaltung: Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Für die Haltung von Hunden müssen in der Stadt Krefeld Steuern bezahlt werden.
Hundehalterin oder Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden:
- wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
- wenn er von Ihrer gehaltenen Hündin geboren wurde oder
- wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Krefeld zugezogen sind.
Bei Abschaffung oder Fortzug muss der Hund abgemeldet werden.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Anmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Krefeld.
Abmeldung
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschaffung des Hundes oder Fortzug aus der Stadt Krefeld.
Kontaktinformationen
Sofern Sie Fragen zur Hundesteuer haben, werden Ihnen die nachstehenden Ansprechpersonen gerne behilflich sein:
Buchstaben: | Name: | Rufnummer: | Zimmer: |
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A bis K | Frau Herrmann | 0 21 51 / 86-1890 | 02.029 – Petersstraße 9 |
L bis Z | Herr Georgopoulos | 0 21 51 / 86-1730 | 02.029 – Petersstraße 9 |
Fax: 0 21 51 / 86-1740 |