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Sie sind Pflegeeltern eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann können Sie die "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege" in Anspruch nehmen. Diese umfasst neben einer dauerhaften Fachberatung auch finanzielle Leistungen.

Wenn ein Pflegekind aufgenommen wurde, erhalten Pflegeeltern eine Fachberatung, die bei allen Themen des Pflegekindes und der Pflegefamilie beratend und unterstützend zur Seite steht.

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Diese Leistungen sind abhängig von Alter, Bedarf und Pflegeform des Kindes und umfassen

  • Kosten für den Sachaufwand
  • Kosten der Pflege und Erziehung

Informationen zu weiteren finanziellen Details wie Kindergeld und Zuschüsse zur Ren-ten- und Unfallversicherung werden im Einzelfall ermittelt und vor Ort geklärt.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.

Vollzeitpflege, Hilfe, Erziehung, Zuschüsse, Zahlung, Wirtschaftliche, Voraussetzung, Pflegeelternhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hilfe-zur-erziehung-in-vollzeitpflege-beantragen/falls vorhanden: Sorgerechtserklärung Vaterschaftsanerkennung Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

Zuletzt geändert: 23.03.2023 14:57:23 CET

Sie sind Pflegeeltern eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann können Sie die "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege" in Anspruch nehmen. Diese umfasst neben einer dauerhaften Fachberatung auch finanzielle Leistungen.

Wenn ein Pflegekind aufgenommen wurde, erhalten Pflegeeltern eine Fachberatung, die bei allen Themen des Pflegekindes und der Pflegefamilie beratend und unterstützend zur Seite steht.

Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Diese Leistungen sind abhängig von Alter, Bedarf und Pflegeform des Kindes und umfassen

  • Kosten für den Sachaufwand
  • Kosten der Pflege und Erziehung

Informationen zu weiteren finanziellen Details wie Kindergeld und Zuschüsse zur Ren-ten- und Unfallversicherung werden im Einzelfall ermittelt und vor Ort geklärt.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.

Rechtliche Grundlagen

§ 33 Sozialgesetzbuch VIII

Unterlagen

falls vorhanden:

  • Sorgerechtserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung

Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.

Formen der Antragstellung

Persönlich

Hinweise

Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind beziehungsweise der oder die Jugendliche eine der folgenden Hilfen erhält:

  • Vollzeitpflege
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sofern die Pflegepersonen diese erbringen
  • Hilfe für junge Volljährige beziehungsweise Nachbetreuung

 


Leikanummer

99060007080000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld

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