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Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Zuletzt geändert: 23.03.2023 14:57:23 CET
Sie sind Pflegeeltern eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann können Sie die "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege" in Anspruch nehmen. Diese umfasst neben einer dauerhaften Fachberatung auch finanzielle Leistungen.
Wenn ein Pflegekind aufgenommen wurde, erhalten Pflegeeltern eine Fachberatung, die bei allen Themen des Pflegekindes und der Pflegefamilie beratend und unterstützend zur Seite steht.
Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten finanzielle Unterstützung durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Amtes für Soziale Dienste. Diese Leistungen sind abhängig von Alter, Bedarf und Pflegeform des Kindes und umfassen
- Kosten für den Sachaufwand
- Kosten der Pflege und Erziehung
Informationen zu weiteren finanziellen Details wie Kindergeld und Zuschüsse zur Ren-ten- und Unfallversicherung werden im Einzelfall ermittelt und vor Ort geklärt.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.
Rechtliche Grundlagen
§ 33 Sozialgesetzbuch VIII
Unterlagen
falls vorhanden:
- Sorgerechtserklärung
- Vaterschaftsanerkennung
Die Hilfe wird durch die sorgeberechtigten Eltern bzw. gesetzliche Vertreter und nicht durch die Pflegepersonen beantragt.
Formen der Antragstellung
Persönlich
Hinweise
Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes ist, dass das Kind beziehungsweise der oder die Jugendliche eine der folgenden Hilfen erhält:
- Vollzeitpflege
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sofern die Pflegepersonen diese erbringen
- Hilfe für junge Volljährige beziehungsweise Nachbetreuung
Leikanummer
99060007080000
Kontakt
Familienberatungszentrum FB51 Eingangsberatung
Telefon: 0 21 51 / 86-3007
E-Mail: familienberatung@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Ostwall 107
47798 Krefeld