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Heirat - Im Ausland
Zuletzt geändert: 17.11.2022 18:29:56 CET
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nur nach Terminvereinbarung möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner, welche unten im Kontaktbereich genannt werden.
Sie haben im Ausland geheiratet und einer der Ehegatten ist deutscher Staatsbürger?
Dann besteht die Möglichkeit nach der Eheschließung im Ausland beim Wohnortstandesamt ein Eheregister zu beantragen. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.
Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossenen Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite des Justizportals Nordrhein-Westfalen oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.
Formen der Antragstellung
Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
Hinweise
Die gleichen Möglichkeiten haben Lebenspartner nach Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Leikanummer
99059001000000