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Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung / Adresse. Nur so ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die Zuteilung einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren und wird der Bauherrin / dem Bauherrn nach erteilter Baugenehmigung in einem separaten schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen auch die Änderung der Hausnummer erforderlich wird, wie zum Beispiel bei geänderter Erschließung infolge der Verlegung des Hauseingangs zu einer anderen Straße oder die Schaffung zusätzlicher Hauseingänge zu separaten Wohneinheiten, ist die erforderliche Hausnummer beim Fachbereich Vermessung, Kataster und LIegenschaften formlos zu beantragen.

Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt.

Sie als Hauseigentümer*in haben dafür Sorge zu tragen, dass die für Ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.

Hausnummer, Bauantrag, Baugenehmigung, Gebäude, Haus, Bebauung, Umnummerierung, Abriss, Neubau, Neubebauung, neue Hausnummer, Nummer, Hausbauhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/hausnummernvergabe/Die Hausnummernvergabe ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld (5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) und unterscheidet zwei Fallkonstellationen: Für ein neu zu errichtendes Gebäude im Rahmen des Bauantrages zum Neubauvorhaben mit Darstellung des vorgesehenen Hauseinganges; Gebühr 50,00 Euro Bei Änderungen / Ergänzungen / Löschungen von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Gebäuden wird auf Antrag eine Hausnummer vergeben; Gebühr 100,00 Euro Dem formlosen Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem das Gebäude mit dem vorgesehenen Hauseingang und die Zuwegung ersichtlich ist.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Hausnummer - Vergabe oder Veränderung beantragen

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:14 CEDT

Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung / Adresse. Nur so ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die Zuteilung einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren und wird der Bauherrin / dem Bauherrn nach erteilter Baugenehmigung in einem separaten schriftlichen Bescheid mitgeteilt. Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen auch die Änderung der Hausnummer erforderlich wird, wie zum Beispiel bei geänderter Erschließung infolge der Verlegung des Hauseingangs zu einer anderen Straße oder die Schaffung zusätzlicher Hauseingänge zu separaten Wohneinheiten, ist die erforderliche Hausnummer beim Fachbereich Vermessung, Kataster und LIegenschaften formlos zu beantragen.

Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer. Bei einer Neubebauung des Grundstückes wird die Hausnummer entsprechend der Gebäudesituation neu zugeteilt.

Sie als Hauseigentümer*in haben dafür Sorge zu tragen, dass die für Ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.

Rechtliche Grundlagen

§ 126 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 11 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen der Stadt Krefeld.

Unterlagen

Dem formlosen Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem das Gebäude mit dem vorgesehenen Hauseingang und die Zuwegung ersichtlich ist.

Gebühren

Die Hausnummernvergabe ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld (5. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015) und unterscheidet zwei Fallkonstellationen:

  1. Für ein neu zu errichtendes Gebäude im Rahmen des Bauantrages zum Neubauvorhaben mit Darstellung des vorgesehenen Hauseinganges; Gebühr 50,00 Euro
  2. Bei Änderungen / Ergänzungen / Löschungen von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Gebäuden wird auf Antrag eine Hausnummer vergeben; Gebühr 100,00 Euro

Kontakt

Maximilian Angendohr

Telefon: 0 21 51 / 86-3856

E-Mail: m.angendohr@krefeld.de

Zimmer 327

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld

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