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Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 23.03.2022 12:16:49 CET
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
Zum Halten oder Parken in bzw. zum Befahren von verkehrsbeschränkten Bereichen sowie für die Einrichtungen von mobilen Halteverboten können auf Antrag Ausnahmen genehmigt oder Anordnungen getroffen werden.
Es handelt sich hierbei insbesondere um:
- Genehmigungen für Wohnungsumzüge (mobile Halteverbotsschilder)
- für die Anlieferung von Materialien
- für das Befahren der Fußgängerzonen
Beim Betriebshof des KBK, St. Töniser Straße 124, (Gelände der Stadtwerke) besorgen Sie sich bitte einen Termin unter Telefon-Nr. 0 21 51 / 36 60 43 01, um dort die Schilder zu holen, die Sie vier Tage vor dem Nutzungstag aufstellen müssen.
Diesen Termin bitte schon bei Antragstellung vereinbaren! Bitte beachten Sie, dass bei Abholung der Schilder die 3G-Regel gilt.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Formloser Antrag oder persönliche Vorsprache
Formen der Antragstellung
persönlich oder schriftlich
Gebühren
Grundlage sind die Gebühren Nummer 261, 263 und 264 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Gebühren sind gestaffelt:
Anzahl Tage | Gebühr |
---|---|
für einen Tag | 25,00 Euro |
für zwei Tage | 35,00 Euro |
für eine Woche | 50,00 Euro |
für einen Monat | 80,00 Euro |
bei Wohnungsumzügen für jede weitere Stelle | 15,00 Euro |
Bearbeitungszeit
Sofort bei Vorsprache oder 3 bis 7 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Hinweise
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Leikanummer
99108003000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld