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Fahrerbescheinigung beantragen
Zuletzt geändert: 04.01.2023 18:02:37 CET
Erteilung und Versagung von Fahrerbescheinigungen an Verkehrsunternehmer des nationalen gewerblichen Güterkraftverkehrs im Rahmen der Gemeinschaftslizenz.
Informationen zur Dienstleistung
Ausstellung von höchstens fünf Jahre gültigen Fahrerbescheinigungen die der Kontrolle der Rechtsmäßigkeit der Beschäftigung von Fahrern aus sogenannten Drittstaaten in Unternehmen aus EU/EWR-Staaten bei gewerblichen Beförderungen im grenzüberschreitenden und im Kabotageverkehr innerhalb der EU oder des EWR erleichtern soll (gegebenenfalls Fertigung von Versagungsbescheiden).
Rechtliche Grundlagen
§ 20 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr, Verordnung Nummer 881/82, Nummer 484/2002 vom 01.03.2002
Unterlagen
- Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmers
- Personalausweis oder Pass
- Gültige Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltstitel
- Sozialversicherungsnachweis des zum Einsatz vorgesehenen Fahrpersonals
- Gegebenenfalls Nachweis nach § 5 Abs. 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
Formen der Antragstellung
persönliche Vorsprache oder Online-Antrag
Gebühren
Überprüfung der Voraussetzungen der Fahrerbescheinigung
- Ohne zusätzlich erforderliche Ermittlungen (Telefonate, Anschreiben etc.) 30,00 Euro
- Mit zusätzlich erforderlichen Ermittlungen 40,00 Euro
Erteilung einer Fahrerbescheinigung
- Einschließlich Ausfertigung einer beglaubigten Abschrift 100,00 Euro
- Berichtigung/Ersatzausstellung der Fahrerbescheinigung 40,00 Euro
- Berichtigung/Ersatzausstellung der beglaubigten Abschrift 60,00 Euro
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Tagen
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Leikanummer
99023002000000
Kontakt
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld