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Die Grundsteuer wird durch die Steuerabteilung des Fachbereiches 21 von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und gegebenenfalls Wohnungs- oder Teileigentümern im Krefelder Stadtgebiet erhoben.

Seit Übertragung der Gebührenveranlagung auf den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.07.2018 wird die Grundsteuer zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben (Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst) über einen gemeinsamen Bescheid der Stadt Krefeld und des Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt. Dieser Bescheid enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, Ansprechpartnern und Adressaten von Rechtsbehelfen.

Weitere Informationen zum Kommunalbetrieb Krefeld sowie Informationen zu den Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie weiter unten im Download-Bereich.

Grundsteuer, Grundsteuergesetz, Objektsteuer, Wohnen, Bauen, Umzughttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/grundsteuer/
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02151 86-0

Grundsteuer

Zuletzt geändert: 18.01.2022 10:39:03 CET

Die Grundsteuer wird durch die Steuerabteilung des Fachbereiches 21 von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und gegebenenfalls Wohnungs- oder Teileigentümern im Krefelder Stadtgebiet erhoben.

Seit Übertragung der Gebührenveranlagung auf den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.07.2018 wird die Grundsteuer zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben (Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst) über einen gemeinsamen Bescheid der Stadt Krefeld und des Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt. Dieser Bescheid enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, Ansprechpartnern und Adressaten von Rechtsbehelfen.

Weitere Informationen zum Kommunalbetrieb Krefeld sowie Informationen zu den Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie weiter unten im Download-Bereich.

Rechtliche Grundlagen

Grundsteuergesetz

Hinweise

Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbesitzabgaben - Grundsteuer" finden Sie hier...

Fristen

Ein Antrag auf Fälligkeitsänderung muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.


Leikanummer

99102012000000

Kontakt

Grundbesitzabgaben

Zuständigkeiten Ansprechpartner*innen siehe Downloads

E-Mail: grundsteuer@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

Downloads

Formulare