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Grundsteuer
Zuletzt geändert: 18.01.2022 10:39:03 CET
Die Grundsteuer wird durch die Steuerabteilung des Fachbereiches 21 von den Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten und gegebenenfalls Wohnungs- oder Teileigentümern im Krefelder Stadtgebiet erhoben.
Seit Übertragung der Gebührenveranlagung auf den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01.07.2018 wird die Grundsteuer zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben (Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst) über einen gemeinsamen Bescheid der Stadt Krefeld und des Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts festgesetzt. Dieser Bescheid enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, Ansprechpartnern und Adressaten von Rechtsbehelfen.
Weitere Informationen zum Kommunalbetrieb Krefeld sowie Informationen zu den Benutzungsgebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst finden Sie weiter unten im Download-Bereich.
Rechtliche Grundlagen
Grundsteuergesetz
Hinweise
Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbesitzabgaben - Grundsteuer" finden Sie hier...
Fristen
Ein Antrag auf Fälligkeitsänderung muss bis spätestens 30. September des vorhergehenden Jahres gestellt werden.
Leikanummer
99102012000000
Kontakt
Zuständigkeiten Ansprechpartner*innen siehe Downloads
E-Mail: grundsteuer@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld
Downloads
- Zuständigkeiten Ansprechpartner*innen im Sachgebiet Grundbesitzabgaben (PDF 62 KB)
- Grundsteuer - 10.04.2018 - Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes (PDF 114 KB)
- Grundsteuer Juni 2018 - Kleine Anfrage im Bundestag (PDF 93 KB)
- Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer B (PDF 88 KB)
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 (PDF 32 KB)
Links
Formulare
- Eigentumswechselanzeige - Formularassistent
- Grundsteuerzahlung - Antrag - Formularassistent