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Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

Gewerbelegitimationskarte, Gewerbe, Legitimation, Kartehttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/gewerbelegitimationskarte-beantragen/Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 und 100,00 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie bei der ausstellenden Kommune. Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden) Personalausweis oder Reisepass Gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug Gegebenenfalls Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister Gegebenenfalls Handwerkskarte Gegebenenfalls Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.
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Gewerbe - Gewerbelegitimationskarte beantragen

Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:47:12 CET

Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Gegebenenfalls Handwerkskarte
  • Gegebenenfalls Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 und 100,00 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie bei der ausstellenden Kommune.

Hinweise

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.


Leikanummer

99050014000000

Kontakt

Marco Schmedders

Telefon: 0 21 51 / 86-2329

E-Mail: marco.schmedders@krefeld.de

Zimmer 115

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld