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Gewerbe - Gewerbelegitimationskarte beantragen
Zuletzt geändert: 21.02.2023 11:47:12 CET
Wer im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland geschäftlich tätig werden möchte, benötigt unter Umständen eine Gewerbelegitimationskarte. Für Tätigkeiten innerhalb der EU sowie in der Schweiz und Norwegen entfällt in der Regel die Notwendigkeit einer Gewerbelegitimationskarte; dies kann jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes, in dem Sie für das in Deutschland ansässige Unternehmen geschäftlich tätig werden möchten. Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.
Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular (muss bei der zuständigen Gemeinde angefragt werden)
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Gegebenenfalls Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gegebenenfalls Handwerkskarte
- Gegebenenfalls Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind.
Gebühren
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 10,00 und 100,00 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie bei der ausstellenden Kommune.
Hinweise
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Leikanummer
99050014000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld