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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Gewerbeordnung - GewO).

Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (Gewerbeummeldung) oder der der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).

In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vollständig digital abgewickelt werden:

Wirtschafts-Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. Gewerbe um- oder wieder abmelden oder andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Eine persönliche Vorsprache ist auch nicht erforderlich. Die Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW schließt mit einem Ausdruck der Gewerbeanmeldung, -um- oder -abmeldung sowie einer Einreichungsbestätigung ab. Diese Eingangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Zusammen mit der von Ihnen vorgenommenen Gewerbeanzeige ist sie der bekannten, umgangssprachlich auch „Gewerbeschein" genannten Empfangsbescheinigung gleichgestellt (§ 15 GewO).

Die nach erfolgter Anzeige ggf. weitere Abwicklung erfolgt seitens der Gewerbemeldestelle des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Krefeld, Elbestraße 7, 47800 Krefeld.

Im Infocenter „Gewerbemeldung" unter www.gewerbeanmeldung.nrw.de finden Sie weitere Hinweise. Es werden Fragen beantwortet wie zum Beispiel: Besteht für mein Gewerbe eine Erlaubnispflicht?

Informationen des Finanzamtes Krefeld stehen Ihnen als Download und als Erklärvideo unten auf dieser Seite zur Verfügung.

Weitere nützliche Tipps für Ihren Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit bietet das Startercenter NRW. Sie erhalten Erstinformationen zu den Themen Finanzierung, Steuern, Versicherung, weitere Beratungsangebote und vieles mehr, was nun für Ihr Gründungsunternehmen wichtig werden kann.

Für Gewerbetreibende, die in der Krefelder Innenstadt ein Ladenlokal (Einzelhandel. Gastronomie,...) eröffnen, stehen als Download die Gestaltungsrichtlinen der Krefelder Innenstadt (in vier Sprachen) und die Ansprechpartner für eine Beratung zur Verfügung.

Gewerbemeldungen können vor Ort nur mit Termin durchgeführt werden. Diese können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Eine Online Terminvergabe wird zeitnah eingerichtet.

Telefonische Sprechzeiten sind:

Montag: 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr.

Informationen zur Dienstleistung

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Daher hat grundsätzlich jeder Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings müssen die Tätigkeiten der zuständigen Behörde mit Beginn der Tätigkeit angezeigt werden (§14 GewO).

  • Anzeigepflichtig sind bei natürlichen Personen die Gewerbetreibenden.
  • Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG oder KG) werden durch die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter/innen vertreten.
  • Für juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) nehmen die gesetzliche Vertreter/innen die Anzeige vor.
  • Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (z.B. Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.).
  • Diese muss vor Anmeldung des Gewerbes erteilt sein.
  • Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.
  • Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Gewerbeangelegenheiten gerne Auskunft.
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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Gewerbe - Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

Zuletzt geändert: 13.09.2023 18:09:17 CEDT

Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens.

Informationen zur Dienstleistung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Gewerbeordnung - GewO).

Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (Gewerbeummeldung) oder der der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).

In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vollständig digital abgewickelt werden:

Wirtschafts-Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. Gewerbe um- oder wieder abmelden oder andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Eine persönliche Vorsprache ist auch nicht erforderlich. Die Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW schließt mit einem Ausdruck der Gewerbeanmeldung, -um- oder -abmeldung sowie einer Einreichungsbestätigung ab. Diese Eingangsbescheinigung ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Zusammen mit der von Ihnen vorgenommenen Gewerbeanzeige ist sie der bekannten, umgangssprachlich auch „Gewerbeschein" genannten Empfangsbescheinigung gleichgestellt (§ 15 GewO).

Die nach erfolgter Anzeige ggf. weitere Abwicklung erfolgt seitens der Gewerbemeldestelle des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung der Stadt Krefeld, Elbestraße 7, 47800 Krefeld.

Im Infocenter „Gewerbemeldung" unter www.gewerbeanmeldung.nrw.de finden Sie weitere Hinweise. Es werden Fragen beantwortet wie zum Beispiel: Besteht für mein Gewerbe eine Erlaubnispflicht?

Informationen des Finanzamtes Krefeld stehen Ihnen als Download und als Erklärvideo unten auf dieser Seite zur Verfügung.

Weitere nützliche Tipps für Ihren Weg in die erfolgreiche Selbstständigkeit bietet das Startercenter NRW. Sie erhalten Erstinformationen zu den Themen Finanzierung, Steuern, Versicherung, weitere Beratungsangebote und vieles mehr, was nun für Ihr Gründungsunternehmen wichtig werden kann.

Für Gewerbetreibende, die in der Krefelder Innenstadt ein Ladenlokal (Einzelhandel. Gastronomie,...) eröffnen, stehen als Download die Gestaltungsrichtlinen der Krefelder Innenstadt (in vier Sprachen) und die Ansprechpartner für eine Beratung zur Verfügung.

Gewerbemeldungen können vor Ort nur mit Termin durchgeführt werden. Diese können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Eine Online Terminvergabe wird zeitnah eingerichtet.

Telefonische Sprechzeiten sind:

Montag: 08.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr.

Informationen zur Dienstleistung

Die Gewerbeordnung geht vom Grundsatz der Gewerbefreiheit aus. Daher hat grundsätzlich jeder Zugang zu allen gewerblichen Tätigkeiten. Allerdings müssen die Tätigkeiten der zuständigen Behörde mit Beginn der Tätigkeit angezeigt werden (§14 GewO).

  • Anzeigepflichtig sind bei natürlichen Personen die Gewerbetreibenden.
  • Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften, OHG oder KG) werden durch die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter/innen vertreten.
  • Für juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) nehmen die gesetzliche Vertreter/innen die Anzeige vor.
  • Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (z.B. Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.).
  • Diese muss vor Anmeldung des Gewerbes erteilt sein.
  • Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet.
  • Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Bei Fragen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Gewerbeangelegenheiten gerne Auskunft.

Weitere Informationen

Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt bzw. z. B. eine Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstattet, handelt ordnungswidrig; eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden (§ 146 GewO).

Formen der Antragstellung

Online über das Wirtschaft-Service-Portal.NRW (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig)

Gebühren

a) 26,00 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter/innen
von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind

b) 33,00 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter
von Personengesellschaften sind

c) 13,00 Euro für jede/n weitere/n gesetzliche/n Vertreter/in bei juristischen Personen

(Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)

Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei


Leikanummer

99050012104000, 99050012000000, 99050004000000, 99050052000000, 99050094000000

Kontakt

Gewerbeangelegenheiten

Telefon: 0 21 51 / 86-2890 (Hotline)

E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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