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Genehmigungsfreistellung
Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:50:14 CEDT
Für den Bau oder die Änderung bestimmter Gebäude brauchen Sie keine Baugenehmigung. Dafür muss das Gebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen. Ihr Bauvorhaben muss außerdem den Festsetzungen diese Bebauungsplans entsprechen.
In diesem Verfahren wird lediglich geprüft, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, die Erschließung im Sinne des BauGB gesichert und keine Abweichung vom Bauordnungsrecht bedarf.
Sie dürfen mit dem Bau beginnen, wenn Ihnen innerhalb von einem Monat nach Eingang Ihrer (vollständigen) Unterlagen nichts Gegenteiliges mittgeteilt wird. Eine Kopie der Bauvorlagen muss an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.
Unterlagen
- Lageplan, Maßstab 1:500
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Maßstab 1:100
Die Bauvorlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Gebühren
Für das Bearbeiten der Genehmigungsfreistellung fallen in der Regel keine Gebühren an.
Gebührenpflichtig sind lediglich die vorzeitige Mitteilung der Gemeinde, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Bestätigung der Gemeinde, dass sie keine Erklärung zur Durchführung eines Genehmigungsverfahrens abgegeben hat. Die Höhe dieser Gebühr beträgt jeweils 50,00 Euro.
Hinweise
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.
Leikanummer
99012027000000
Kontakt
Anschrift
Bauaufsicht
Oberschlesienstraße 16
47829 Krefeld
Downloads
Formulare
- Genehmigungsfreistellung § 63 Bauordnung Nordhrein-Westfalen - Antrag - Formularassistent