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Der Verkauf von Weihnachtsbäumen bedarf der Erlaubnis, diese ist auch ohne Reisegewerbekarte möglich.

Weihnachtsbäume, Genehmigung, Verkauf, Reisegewerbekarte, Gewerbeordnung, Erlaubnis, Weihnachtsbaumverkaufhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/genehmigung-zum-verkauf-von-weihnachtsbaeumen/50,00 Euro Die Anzeige muss den Verkäufer, also auch Angaben zu Ort und Zeitraum des Verkaufes enthalten.
Stadtverwaltung Krefeld
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Gewerbe - Genehmigung zum Verkauf von Weihnachtsbäumen

Zuletzt geändert: 07.08.2023 08:07:29 CEDT

Der Verkauf von Weihnachtsbäumen bedarf der Erlaubnis, diese ist auch ohne Reisegewerbekarte möglich.

Rechtliche Grundlagen

§ 55a Absatz 2 Gewerbeordnung

Unterlagen

Die Anzeige muss den Verkäufer, also auch Angaben zu Ort und Zeitraum des Verkaufes enthalten.

Formen der Antragstellung

schriftlich

Gebühren

50,00 Euro

Bearbeitungszeit

bis zu 2 Wochen

Fristen

Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin.


Kontakt

H. Kolberg

Telefon: 0 21 51 / 86-2310

E-Mail: h.kolberg@krefeld.de

Zimmer 101

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Elbestr. 7

47800 Krefeld