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Schwertransporte - Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 11.05.2023 07:55:29 CEDT
Überschreiten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen (Überhöhe, Überbreite, Überlänge, Gewicht) so bedarf es einer Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift Straßenverkehr.
Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Rechtliche Grundlagen
§ 29 Abs. 3, § 46 Abs. 1 Nr. 5 und § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Unterlagen
Dokumente brauchen grundsätzlich nicht vorgelegt werden, ergeben sich aber gegebenenfalls aus dem Antragsverfahren.
Formen der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Anwendung VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).
Gebühren
Die Gebühr ergibt sich individuell bei Genehmigungserteilung.
Bearbeitungszeit
Das Serviceversprechen lautet:
Auch bezüglich der Anträge auf Genehmigung von Schwerlasttransporten hat die Stadtverwaltung Krefeld sich attraktive Ziele gesetzt:
Das Anhörungsverfahren bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigungen wird unverzüglich, also so schnell wie möglich, durchgeführt. Auch erfolgt durch uns innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Antragseingang die notwendige Behördenbeteiligung.
Haben die prüffähigen Anträge das Ziel der Dauergenehmigung, erfolgt diese Behördenbeteiligung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Antragseingang.
Bei Vorliegen aller relevanten Rückmeldungen erfolgt die abschließende Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen.
Fristen
Eine Antragstellung hat 14 Tage vor Transportbeginn zu erfolgen.
Leikanummer
99036003000000, 99036003001000
Kontakt
Anschrift
Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestraße 7
47800 Krefeld