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Überschreiten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen (Überhöhe, Überbreite, Überlänge, Gewicht) so bedarf es einer Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift Straßenverkehr.

Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Schwertransporte - Erlaubnis und Ausnahmegenehmigung beantragen

Zuletzt geändert: 11.05.2023 07:55:29 CEDT

Überschreiten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen (Überhöhe, Überbreite, Überlänge, Gewicht) so bedarf es einer Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der Verwaltungsvorschrift Straßenverkehr.

Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Rechtliche Grundlagen

§ 29 Abs. 3, § 46 Abs. 1 Nr. 5 und § 46 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Unterlagen

Dokumente brauchen grundsätzlich nicht vorgelegt werden, ergeben sich aber gegebenenfalls aus dem Antragsverfahren.

Formen der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Anwendung VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte).

Gebühren

Die Gebühr ergibt sich individuell bei Genehmigungserteilung.

Bearbeitungszeit

Das Serviceversprechen lautet:

Auch bezüglich der Anträge auf Genehmigung von Schwerlasttransporten hat die Stadtverwaltung Krefeld sich attraktive Ziele gesetzt:

Das Anhörungsverfahren bei prüffähigen Anträgen auf Einzelgenehmigungen wird unverzüglich, also so schnell wie möglich, durchgeführt. Auch erfolgt durch uns innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Antragseingang die notwendige Behördenbeteiligung.

Haben die prüffähigen Anträge das Ziel der Dauergenehmigung, erfolgt diese Behördenbeteiligung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Antragseingang.
Bei Vorliegen aller relevanten Rückmeldungen erfolgt die abschließende Entscheidung innerhalb von drei Arbeitstagen.

Fristen

Eine Antragstellung hat 14 Tage vor Transportbeginn zu erfolgen.


Leikanummer

99036003000000, 99036003001000

Kontakt

Martina Heisters

Telefon: 0 21 51 /86-2154

E-Mail: m.heisters@krefeld.de

Zimmer 202

Anschrift

Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestraße 7

47800 Krefeld