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Baustelle im Straßenverkehrsraum - Genehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 26.07.2023 10:11:28 CEDT
Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen bei Baustelleneinrichtungen im öffentlichen Straßenraum
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Regelplan nach und oder Verkehrszeichenplan und Aufbruchgenehmigung des Straßenbaulastträgers (im Regelfall der Fachbereich Tiefbau als Straßenbaubehörde) in siebenfacher Ausfertigung
Formen der Antragstellung
schriftlich
Gebühren
Grundlage ist die Nr. 261 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 80,00 Euro erhoben, bei Anordnungen mit vorheriger Ortsbesichtigung bis zu einer Stunde beträgt die Gebühr 120,00 Euro, für jede weitere Stunde werden 50,00 Euro berechnet.
Bearbeitungszeit
10 bis 15 Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen
Hinweise
Die Koordinierung der diversen Baumaßnahmen im Stadtgebiet laufen unter der Federführung der Straßenbaubehörde.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Montag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr
Leikanummer
99012020000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld