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Geburt - Kind anmelden
Zuletzt geändert: 20.03.2023 15:31:10 CET
Sie haben ein Baby bekommen, vor allem anderen - Herzlichen Glückwunsch!! 
Anmeldung über das HELIOS erfolgt ganz einfach
Sie geben Ihre Unterlagen im Original im Krankenhaus HELIOS ab und ein Bote bringt diese zum Standesamt. Nach 1 bis 3 Tagen werden Ihnen die Unterlagen wieder in das Krankenhaus zurück gebracht.
Sobald die Beurkundung abgeschlossen ist sendet das Standesamt die fertigen Unterlagen und Urkunden zu Ihnen per Einschreiben nach Hause.
Im Falle einer Hausgeburt stellt Ihnen Ihre Hebamme die Geburtsanzeige aus und händigt Ihnen ein Formular aus, in dem Sie die Vornamen Ihres Babys eintragen.
Fragen stellen Sie bitte unter: geburten@krefeld.de
Sollte ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.
Derzeit sind die Bearbeitungszeiten leider stark verlängert.
Weitere Informationen
Die Anmeldung des Kindes beim Amt für Einwohnerwesen erfolgt durch das hiesige Standesamt.
Die Mutterschaftshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Das Kindergeld wird bei der Familienkasse Krefeld beantragt.
Das Elterngeld ist in Nordrhein-Westfalen schriftlich beim Jugendamt zu beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
- die Geburtsanzeige des Krankenhauses,
- Ihren Personalausweis oder Reisepass,
- Ihre Geburtsurkunden,
- die Vornamenserklärung und
- gegebenenfalls eine Geburtsnamenserklärung.
Wenn Sie verheiratet sind zusätzlich:
- die Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister.
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind zusätzlich:
- Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil,
- Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk,
- eine Sterbeurkunde.
Wenn Sie nicht verheiratet sind zusätzlich:
Die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht können Sie im Jugendamt erklären.
- wenn bereits vorhanden die Vaterschaftsanerkennung, Infos unter Geburt-Anerkennung der Vaterschaft
- wenn bereits vorhanden die gemeinsame Sorgerechtserklärung, Infos unter Geburt-Anerkennung der Vaterschaft
- bei gemeinsamer Sorgeerklärung ist ein Nachweis der Namenswahl erforderlich (Erklärung hier im Standesamt)
Grundsätzlich gilt: Fremdsprachige Urkunden werden entweder in internationaler Form oder mit Übersetzung eingereicht. Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Beratung darüber erforderlich, welche Unterlagen in welcher Form vorgelegt werden müssen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Geburt Ihres Kindes: geburten@krefeld.de
Gebühren
Sie erhalten kostenlos jeweils eine Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld.
Zur Erstbeantragung eines Passes erhalten Sie eine Geburtsurkunde. Die Gebühr dafür beträgt 12,00 Euro.
Weitere Urkunden kosten 12,00 Euro.
Leikanummer
99027006000000, 99027007000000