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Geburt - Im Ausland
Zuletzt geändert: 17.11.2022 18:29:56 CET
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten im Kontankt genannten Ansprechpartner!
Ihr Kind ist im Ausland geboren und ein Elternteil besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit?
Dann können Sie die Beurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister beantragen. Dadurch wird sowohl die Namensführung geklärt bzw. festgelegt und auch der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft. Mit der Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland, können Sie die Ausstellung einer oder mehrerer deutschen Geburtsurkunden beantragen, auch mehrsprachige Fassungen, sogenannte Internationale Geburtsurkunden, die Sie künftig bei allen deutschen Behörden verwenden können, statt ausländische Urkunden mit Übersetzungen verwenden zu müssen, die keinen Beweiswert hinsichtlich der Namensführung und der Staatsangehörigkeit haben.
Hat oder hatte weder die im Ausland geborene Person noch eine Antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin für die Beurkundung der Geburt zuständig.
Als Nachweis über die Geburt dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen.
Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf dem Justizportal Nordrhein-Westfalen oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.
Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Leikanummer
99027006000000