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Geburt - Anerkennung der Vaterschaft
Zuletzt geändert: 04.02.2021 15:08:43 CET
Die Anerkennung der Vaterschaft ist beim Standesamt, Rheinstraße 138, möglich, wenn:
- Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung des Kindes abgegeben und
- Sie eine „Namenserteilung" für das Kind erklären wollen. Das ist dann der Fall, wenn Sie keine gemeinsame Sorgeerklärung
vornehmen möchten.
In diesen Fällen vereinbaren Sie bitte per E-Mail einen Termin beim Standesamt: geburten@krefeld.de
In allen anderen Fällen ist der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt Krefeld Ihr Ansprechpartner, insbesondere, wenn Sie eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben möchten: Geburt-Anerkennung der Vaterschaft
Die Vaterschaft kann auch vor jedem Notar erklärt werden.
Rechtliche Grundlagen
Leikanummer
99133001000000