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Gebäudeeinmessung beauftragen
Zuletzt geändert: 10.08.2020 15:31:43 CEDT
Gebäudeeinmessungen sind erforderlich, damit das Liegenschaftskataster den vollständigen Gebäudenachweis enthält und den vielfältigen Anforderungen an ein Basisinformationssystem gerecht werden kann. Der Gesetzgeber hat daher jeden Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten verpflichtet, auf seine Kosten eine Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen, wenn er ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinem Grundriss verändert hat.
Nach erfolgter Vermessung und Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster erhält der Antragsteller einen aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingemessenen Gebäude.
Weitere Informationen
Gebäudeeinmessungen sind Katastervermessungen und dürfen nur von Katasterbehörden (wie dem Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen der Stadt Krefeld), Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und einigen anderen behördlichen Vermessungsstellen ausgeführt werden.
Rechtliche Grundlagen
Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein-Westfalen
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Fortführungs- und Neuvermessungen
Telefon: 0 21 51 / 3660-3807
E-Mail: joerg.heikaus@krefeld.de
Zimmer 008
Anschrift
Vermessungs- und Katasterwesen
Friedrichstraße 25
47798 Krefeld