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Führerschein - Wiedererteilung (Neuerteilung nach Entzug)
Zuletzt geändert: 15.11.2023 11:07:23 CET
Bitte buchen Sie sich über die Online-Terminvergabe für ihr Anliegen einen Termin.
Wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht entzogen, kann mit Ablauf der Sperrfrist nicht ohne weiteres eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob Bedenken gegen die körperlich, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, die für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von Belang sind. Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken gegen die Eignung ergeben, darf ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.
In bestimmten Fällen (z. B. Trunkenheit, Drogensucht, Unfallflucht, usw) ist eine amtlich anerkannte medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Da in der Regel Bußgeld- sowie Strafakten von der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft angefordert werden müssen und Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg und dem Bundeszentralregister in Berlin erforderlich sind, wird empfohlen, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist zu stellen.
Zur Klärung weiterer Details sollten Sie in jedem Fall vorher einen Termin vereinbaren.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
- Eventuell vorhandene Strafbefehle, Gerichtsurteile usw. in Kopie
Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.
Sollten Sie bereits ein Lichtbild im Bürgerservice am Speed Capure Kiosk gefertigt haben, kann dieses innerhalb einer Woche kostenlos übernommen werden. Sollte Ihr Termin in der Führerscheinstelle außerhalb dieses Zeitrahmens liegen, senden Sie bitte eine Email an "fuehrerscheinstelle@krefeld.de" mit Ihren Kontaktdaten und einem Hinweis zum Foto.
Bei Klasse A, A1 B, BE, L, M oder T zusätzlich:
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (TÜV, Optiker, Augenarzt) oder ein augenfachärztliches Gutachten
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, muss nicht wiederholt werden, falls Sie eine entsprechende Schulung bereits besucht haben)
Bei Klasse C, C1, CE, C1E , D, D1, D1E, DE zusätzlich:
- augenfachärztliches Gutachten
- Bescheinigung über die ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 1 zu § 11 Absatz 9 FeV durch einen Arzt nach Wahl
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (nur erforderlich wenn vorher Klasse 3 besessen oder die alte Klasse 2 und KOM vor dem 01.08.1969 erteilt waren)
Zusätzlich bei D-Klassen:
- testpsychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV
Formen der Antragstellung
Einen Online-Antrag finden Sie weiter unten im Bereich Formulare.
Gebühren
Die Bearbeitung Ihres Antrages ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt zwischen 117,40 und 148,80 Euro.
Sie ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 6 bis 12 Wochen.
Leikanummer
99108047236000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld