Inhaltsbereich
Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C und D
Zuletzt geändert: 11.02.2021 14:45:56 CET
Die zunehmenden Lockerungen der Corona-Schutzverordnung wirken sich mittlerweile auf viele Bereiche des öffentlichen Lebens aus.
Dennoch müssen zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln). Daher ist das Publikumsaufkommen innerhalb und auch außerhalb von Gebäuden zu steuern, so dass in der Straßenverkehrsbehörde im Verwaltungsstandort Elbestraße 7, 47800 Krefeld, weiterhin Terminabsprachen erforderlich sind.
In der Führerscheinstelle sind seit dem 18.05.2020 wieder persönliche Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird jedoch auf eine reine Terminverwaltung umgestellt. Terminabsprachen können unter der Rufnummer 0 21 51 / 86-2148 erfolgen.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Der bisherige Führerschein
- 1 Lichtbild (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung = biometrische Norm), Passbildautomat ist im Gebäude vorhanden
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- Augenärztliches Gutachten
- und zusätzlich bei D-Klassen sofern eine Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgt oder die jeweilige Klasse bereits abgelaufen ist:
- testpsychologische Untersuchung gemäß Anlage 5 Nummer 2 zu § 11 Absatz 9 FeV
Formen der Antragstellung
Der Antrag ist persönlich in der Führerscheinstelle zu stellen. Hier kann auch das im Falle der Klasse D erforderliche persönliche Führungszeugnis beantragt werden. Die Kosten hierfür betragen 13,00 Euro.
Gebühren
42,60 Euro bzw. 57,90 Euro (wenn die Antragstellung verspätet erfolgt) zusätzlich bei Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrerqualifikation) 28,60 Euro
Die Gebühren sind unmittelbar bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Tagen
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Zuständigkeit: Buchstabe G bis K
Telefon: 0 21 51 / 3660-2161
E-Mail: c.pallentin@krefeld.de
Zimmer 20
Zuständigkeit: Buchstabe L bis R
Telefon: 0 21 51 /86-2149
E-Mail: c.wietrzychowski@krefeld.de
Zimmer 21
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld