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Führerschein - Ersatz beantragen
Zuletzt geändert: 30.01.2023 07:52:40 CET
Bei Diebstahl oder Verlust des Führerscheins wird Ihnen ein Ersatz-Führerschein ausgestellt.
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- 1 Lichtbild (entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung = biometrische Norm) - Für biometrische Lichtbilder steht ein digitaler Automat im Warteraum der Führerscheinstelle zur Verfügung. Die Fotos werden direkt an das Fachverfahren übermittelt. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.
- Anzeige der Polizei (falls vorhanden) bei Diebstahl
Formen der Antragstellung
Einen Online-Antrag finden Sie weiter unten im Bereich Formulare.
Gebühren
40,10 Euro
zzgl. falls gewünscht für eine vorläufige Ausnahmegenehmigung 6,00 Euro
Die Gebühren sind unmittelbar bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit
Je nach Einzelfall zwischen 6 bis 12 Wochen.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Aufgrund des hohen Kundenaufkommens erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen am ehesten unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@krefeld.de. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Ihre Telefonnummer. Bitte haben Sie Verständnis, dass Priorisierungen vorgenommen werden.
Termine können Sie über die Online-Terminvergabe buchen.
Leikanummer
99084002000000
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld