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Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B beziehungsweise BE zum "Begleiteten Fahren ab 17" werden in der hiesigen Führerscheinstelle entgegengenommen.

Informationen zum Antragsverfahren:
  • Von der Fahrerlaubnisbehörde wird nach bestandener Fahrprüfung eine "Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17" ausgestellt.
  • Die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellte Prüfungsbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Sie ist mitzuführen und den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
  • Von der Fahrerlaubnis darf nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer vorher namentlich benannten Person begleitet wird.
  • Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
  • Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrsberechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit einem Punkt maximal belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat durch Einholung einer Auskunft beim Verkehrszentralregister zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
  • Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie 0,25 Milligramm pro Liter oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt oder unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
  • Mit Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Ausstellung bzw. Aushändigung des Führerscheines in der Führerscheinstelle.
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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Zuletzt geändert: 15.11.2023 11:01:27 CET

Bitte buchen Sie sich über die Online-Terminvergabe für ihr Anliegen einen Termin.

Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B beziehungsweise BE zum "Begleiteten Fahren ab 17" werden in der hiesigen Führerscheinstelle entgegengenommen.

Informationen zum Antragsverfahren:
  • Von der Fahrerlaubnisbehörde wird nach bestandener Fahrprüfung eine "Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17" ausgestellt.
  • Die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellte Prüfungsbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Sie ist mitzuführen und den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufgeführt.
  • Von der Fahrerlaubnis darf nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer vorher namentlich benannten Person begleitet wird.
  • Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber vor Antritt der Fahrt und während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände es zulassen, ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.
  • Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrsberechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit einem Punkt maximal belastet sein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat durch Einholung einer Auskunft beim Verkehrszentralregister zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
  • Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie 0,25 Milligramm pro Liter oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt oder unter Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.
  • Mit Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Ausstellung bzw. Aushändigung des Führerscheines in der Führerscheinstelle.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Unterlagen

Bei der Antragstellung sind die Einverständniserklärung der Eltern sowie die der ausgewählten Begleitpersonen vorzulegen. Die entsprechenden Vordrucke sind bei der Fahrerlaubnisbehörde erhältlich. Daneben sind alle Ausweise und Führerscheine der Eltern bzw. Begleiter in Kopie beizufügen.

Zudem sind vom Antragsteller zusätzlich die nachfolgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Sehtest
  • Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.

Sollten Sie bereits ein Lichtbild im Bürgerservice am Speed Capure Kiosk gefertigt haben, kann dieses innerhalb einer Woche kostenlos übernommen werden. Sollte Ihr Termin in der Führerscheinstelle außerhalb dieses Zeitrahmens liegen, senden Sie bitte eine Email an "fuehrerscheinstelle@krefeld.de" mit Ihren Kontaktdaten und einem Hinweis zum Foto.

Formen der Antragstellung

Der Antrag ist persönlich in der Führerscheinstelle zu stellen.

Gebühren

Zusätzlich zur Grundgebühr in Höhe von 43,40 Euro sind mindestens 21,00 Euro (für einen Begleiter) zu entrichten sowie 13,30 Euro für jede weitere Begleitperson.

Bearbeitungszeit

Je nach Einzelfall zwischen 2 und 14 Tagen

Hinweise

Um längere Wartezeiten zu verhindern können Sie über die Online-Terminvergabe Termine für Ihr Anliegen buchen.


Leikanummer

99108047001002

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

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