Mobilität & Reisen

Führerschein: Antrag auf Ersterteilung

Ersterteilung - alle Klassen außer C und D-Klassen: siehe hierzu Dienstleistungsseite "Führerschein-Erweiterung"

Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle, am besten nach vorheriger Terminvereinbarung, ist zwingend erforderlich!

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Hinweis: 

Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen. Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Schulung
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm), kann vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfasst werden, ebenso wie die Unterschrift

Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können und
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
  • je nach beantragter Klasse muss ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein (siehe § 10 FeV).

Gebührenrahmen

  • Antrag Fahrerlaubnis: 42,60 € bis 43,40 €
  • Bei auswärtigem TÜV: 12,80 €
  • Lichtbild am Speed Capture Kiosk: 6,00 €

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium:

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen  

Fristen

Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Besonderheiten

Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 6 Wochen (bis zu 12 Wochen bis zur Abgabe an den TÜV zur Prüfabnahme)

Verantwortlichkeit

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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