Inhaltsbereich

Bitte buchen Sie sich über die Online-Terminvergabe einen Termin oder lassen Sie Ihren Antrag über Ihre Fahrschule, falls diese es entsprechend anbietet, einreichen.

Ersterteilung - alle Klassen außer C und D-Klassen: siehe hierzu Führerschein-Erweiterung

Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle, am besten nach vorheriger Terminvereinbarung, ist zwingend erforderlich!

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Lappen, Führerschein, Fahrerlaubniss, A, B, C, D, Klasse, Erwerb, Internationaler Führerschein, Begleitetes Fahren, Personenbeförderungsschein, Führerschein beantragen, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-antrag-auf-ersterteilung/42,60 Euro bzw. 43,40 Euro sowie ggfs. 12,80 Euro (bei auswärtigem TÜV). Die Gebühren sind unmittelbar bei der Antragstellung zu entrichten. Gültiger Personalausweis oder Pass Sehtest Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung" ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben. Sollten Sie bereits ein Lichtbild im Bürgerservice am Speed Capure Kiosk gefertigt haben, kann dieses innerhalb einer Woche kostenlos übernommen werden. Sollte Ihr Termin in der Führerscheinstelle außerhalb dieses Zeitrahmens liegen, senden Sie bitte eine Email an "fuehrerscheinstelle@krefeld.de" mit Ihren Kontaktdaten und einem Hinweis zum Foto.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Führerschein - Antrag auf Ersterteilung

Zuletzt geändert: 15.11.2023 10:55:51 CET

Bitte buchen Sie sich über die Online-Terminvergabe einen Termin oder lassen Sie Ihren Antrag über Ihre Fahrschule, falls diese es entsprechend anbietet, einreichen.

Ersterteilung - alle Klassen außer C und D-Klassen: siehe hierzu Führerschein-Erweiterung

Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle, am besten nach vorheriger Terminvereinbarung, ist zwingend erforderlich!

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Weitere Informationen

Führerscheinklassen

A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cbcm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

A1

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cbcm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

E

In Verbindung mit Klasse B, C1, D oder D1:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) ; bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

M

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cbcm und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cbcm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cbcm im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen.

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Alte KlasseNeue Klasse
1A, A1, M, L
1aA, A1, M, L
1bA1, M, L
2B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L ,T, S
3B, BE, C1, C1E, M , L, S
4M, L
5L
BusführerscheinD1, D1E, D, DE

 

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Sehtest
  • Nachweis über "Erste-Hilfe-Schulung"
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)

Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.

Sollten Sie bereits ein Lichtbild im Bürgerservice am Speed Capure Kiosk gefertigt haben, kann dieses innerhalb einer Woche kostenlos übernommen werden. Sollte Ihr Termin in der Führerscheinstelle außerhalb dieses Zeitrahmens liegen, senden Sie bitte eine Email an "fuehrerscheinstelle@krefeld.de" mit Ihren Kontaktdaten und einem Hinweis zum Foto.

Formen der Antragstellung

Einen Online-Antrag finden Sie weiter unten im Bereich Formulare.

Gebühren

42,60 Euro bzw. 43,40 Euro sowie ggfs. 12,80 Euro (bei auswärtigem TÜV).

Die Gebühren sind unmittelbar bei der Antragstellung zu entrichten.

Bearbeitungszeit

6 bis 12 Wochen bis zur Abgabe an TÜV zur Prüfabnahme


Leikanummer

99108047001000, 99108047001004, 99108047001001, 99108047001005, 99108047001003, 99108047001002, 99108047000000, 99108049000000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Downloads

Formulare