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Freimeldung geförderter und freifinanzierter Wohnungen
Zuletzt geändert: 14.02.2022 18:25:44 CET
Freimeldung von öffentlich geförderten Wohnungen in Krefeld durch Verfügungsberechtigte
Als Vermieter/in oder Verwalter/in (Verfügungsberechtigte) sind Sie verpflichtet, dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen jede freie oder freiwerdende öffentlich geförderte Wohnung unverzüglich anzuzeigen.
Damit eine schnelle Bearbeitung der Freimeldung sichergestellt werden kann, sind bestimmte Angaben unerlässlich. Unten erhalten Sie einen entsprechenden Vordruck. Bitte übersenden Sie diesen ausgefüllt oder ein Schriftstück mit den entsprechenden Angaben per E-Mail, Post oder Fax. Sie können die Wohnung auch unmittelbar online freimelden (siehe unten).
Freimeldung von freifinanzierten Wohnungen in Krefeld durch Verfügungsberechtigte
Das Angebot wurde um freifinanzierten Wohnraum erweitert. Diesen können Sie freimelden, um durch den Aushang im Rathaus und die Onlineveröffentlichung zu einer Wohnraumversorgung der vielen Wohnungssuchenden und für Sie zur schnellen Anschlussvermietung beizutragen.
Drei Monate lang werden Ihre Wohnungsdaten veröffentlicht. Sollte sich in dieser Zeit kein neues Mietverhältnis ergeben, können Sie gerne die Veröffentlichung verlängern. Bitte teilen Sie den Mitarbeitern/innen den Vermietungsstand zeitnah mit, damit eventuell Ihr Angebot auch vorzeitig gelöscht wird.
Hinweise
für Wohnungssuchende: Eine Begehung wird bei freifinanzierten Wohnungen nicht durchgeführt. Bitte wenden Sie sich ausschließlich an den/die Vermieter/in oder die Hausverwaltung. Zum Zustand des Wohnraumes kann deshalb leider keine Aussage getroffen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Leikanummer
99116005000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Links
Formulare
- Freimeldung - PDF