Bauen & Wohnen

Freimeldung geförderter und freifinanzierter Wohnungen

Freimeldung von öffentlich geförderten Wohnungen in Krefeld durch Verfügungsberechtigte

Als Vermieter/in oder Verwalter/in (Verfügungsberechtigte) sind Sie verpflichtet, dem Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen jede freie oder freiwerdende öffentlich geförderte Wohnung unverzüglich anzuzeigen.

Freimeldung von freifinanzierten Wohnungen in Krefeld durch Verfügungsberechtigte

Das Angebot wurde um freifinanzierten Wohnraum erweitert. Diesen können Sie freimelden, um durch den Aushang im Rathaus und die Onlineveröffentlichung zu einer Wohnraumversorgung der vielen Wohnungssuchenden und für Sie zur schnellen Anschlussvermietung beizutragen.

Drei Monate lang werden Ihre Wohnungsdaten veröffentlicht. Sollte sich in dieser Zeit kein neues Mietverhältnis ergeben, können Sie gerne die Veröffentlichung verlängern. Bitte teilen Sie den Mitarbeitern/innen den Vermietungsstand zeitnah mit, damit eventuell Ihr Angebot auch vorzeitig gelöscht wird.

Weiterführende Informationen

Hinweise für Wohnungssuchende: Eine Begehung wird bei freifinanzierten Wohnungen nicht durchgeführt. Bitte wenden Sie sich ausschließlich an den/die Vermieter/in oder die Hausverwaltung. Zum Zustand des Wohnraumes kann deshalb leider keine Aussage getroffen werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Damit eine schnelle Bearbeitung der Freimeldung sichergestellt werden kann, sind bestimmte Angaben unerlässlich. 

Verantwortlichkeit

Hilfe

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Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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