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Fischerei: Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung anderer Prüfungsort

Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.

Wenn ein zwingender Grund vorliegt (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheiten), können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen. Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.

Benötigte Unterlagen

  • Angabe der Fischereibehörde, an der die Prüfung abgelegt werden soll
  • Nennung von Namen, Meldeanschrift, Geburtsdatum

Voraussetzungen

Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).

Gebührenrahmen

  • Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung: 15,00 €

Fristen

Informieren Sie sich vorab über die Termine der Fischerprüfung und beantragen Sie frühzeitig ihre Ausnahmegenehmigung. Ohne die Vorlage der Ausnahmegenehmigung werden Sie für die Prüfung bei einer anderen Behörde nicht zugelassen.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 14 Tage

Verantwortlichkeit

Jagen & Fischen 0 21 51 / 86-0
jagdundfisch@krefeld.de
Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Dienstag: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Mittwoch: 8:30-12:30, 14:00-16:00
Donnerstag: 8:30-12:30, 14:00-17:30
Freitag: 8:30-12:30
Samstag: Geschlossen

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