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Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung (anderer Prüfungsort)
Zuletzt geändert: 17.11.2022 09:38:55 CET
Grundsätzlich ist die Prüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Wenn Sie in Krefeld wohnen und die Prüfung außerhalb von Krefeld ablegen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Rechtliche Grundlagen
§ 3 Abs. 3 der Verordnung über die Fischerprüfung
Unterlagen
- Angabe der Fischereibehörde, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
- Nennung von Namen, Meldeanschrift, Geburtsdatum
Formen der Antragstellung
Online-Antrag mit Formularassistenten am Ende dieser Seite.
Gebühren
Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung beträgt 15,00 Euro.
Bearbeitungszeit
ca. 14 Werktage
Fristen
Informieren Sie sich vorab über die Termine der Fischerprüfung und beantragen Sie frühzeitig ihre Ausnahmegenehmigung. Ohne die Vorlage der Ausnahmegenehmigung werden Sie für die Prüfung bei einer anderen Behörde nicht zugelassen.
Leikanummer
99042003031001
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld