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Grundsätzlich ist die Prüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Wenn Sie in Krefeld wohnen und die Prüfung außerhalb von Krefeld ablegen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

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Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung (anderer Prüfungsort)

Zuletzt geändert: 17.11.2022 09:38:55 CET

Grundsätzlich ist die Prüfung bei der Unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Wenn Sie in Krefeld wohnen und die Prüfung außerhalb von Krefeld ablegen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Rechtliche Grundlagen

§ 3 Abs. 3 der Verordnung über die Fischerprüfung

Unterlagen

  • Angabe der Fischereibehörde, an der die Prüfung abgelegt werden soll.
  • Nennung von Namen, Meldeanschrift, Geburtsdatum

Formen der Antragstellung

Online-Antrag mit Formularassistenten am Ende dieser Seite.

Gebühren

Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung beträgt 15,00 Euro.

Bearbeitungszeit

ca. 14 Werktage

Fristen

Informieren Sie sich vorab über die Termine der Fischerprüfung und beantragen Sie frühzeitig ihre Ausnahmegenehmigung. Ohne die Vorlage der Ausnahmegenehmigung werden Sie für die Prüfung bei einer anderen Behörde nicht zugelassen.


Leikanummer

99042003031001

Kontakt

Sabrina Scholl

Telefon: 0 21 51 / 86-4484

E-Mail: sabrina.scholl@krefeld.de

Zimmer 0.15

Torger Kugler

Telefon: 0 21 51 / 86 -2331

E-Mail: torger.kugler@krefeld.de

Zimmer 0.15

Martina Scholz

Telefon: 0 21 51 / 86-4403

E-Mail: martina.scholz@krefeld.de

Zimmer 0.16

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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