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Sollte Ihr Aufenthaltstitel in Kürze auslaufen und der neue - rechtzeitig beantragte - elektronische Aufenthaltstitel noch nicht vorliegen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Ersatzpapier) erforderlich.

Wenn Sie sich rechtzeitig um den Antrag zur Verlängerung gekümmert haben und nun auf Ihre Karte warten, bekommen Sie in der Regel eine Fortbestandsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG), welche bescheinigt, dass Ihre alte Aufenthaltserlaubnis mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügung zur Erwerbstätigkeit) bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht.

Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung ist eine Flugreise (ohne Zwischenstopp) prinzipiell möglich. Ihnen ist damit jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt.

Fiktionsbescheinigung, Zwischenstopp, Wiedereinreise, Verlängerung, Verfügung, Sollte, Reiselandes, Reise, Regel, Nebenbestimmungen, Aufenthaltstitel, Antraghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fiktionsbescheinigung-beantragen/13,00 Euro Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird, es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Fiktionsbescheinigung beantragen

Zuletzt geändert: 16.11.2022 11:36:49 CET

Sollte Ihr Aufenthaltstitel in Kürze auslaufen und der neue - rechtzeitig beantragte - elektronische Aufenthaltstitel noch nicht vorliegen, ist die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiges Ersatzpapier) erforderlich.

Wenn Sie sich rechtzeitig um den Antrag zur Verlängerung gekümmert haben und nun auf Ihre Karte warten, bekommen Sie in der Regel eine Fortbestandsfiktion (§ 81 Abs. 4 AufenthG), welche bescheinigt, dass Ihre alte Aufenthaltserlaubnis mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügung zur Erwerbstätigkeit) bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht.

Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung ist eine Flugreise (ohne Zwischenstopp) prinzipiell möglich. Ihnen ist damit jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt.

Rechtliche Grundlagen

§ 81 Aufenthaltsgesetz

Unterlagen

Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird, es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen.

Gebühren

13,00 Euro

Hinweise

Bei einer geplanten Reise sollten Sie sich, solange Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.

Fristen

Vor Ablauf des Aufenthaltstitel.


Leikanummer

99010008000000

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld