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Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis / eines Dienstausweis von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei
Zuletzt geändert: 04.01.2023 18:05:33 CET
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Dienstfahrerlaubnisse können jedoch in allgemeine Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden. Dies erfolgt in der Regel prüfungsfrei. Sollte die Gültigkeit der Lkw- und Busklassen (C und D) bald ablaufen, kann eine gleichzeitige Verlängerung beantragt werden (bitte mitzubringende Unterlagen beachten und „Verlängerung" als weiteres Anliegen bei Terminvereinbarung buchen).
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung [FeV])
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Dienstführerschein
- Gegebenenfalls Bescheinigung über den Umfang der Dienstfahrerlaubnis (nach Beendigung des Dienstverhältnisses)
- Gegebenenfalls allgemeiner Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE zusätzlich:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Zusätzlich bei der Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und/oder DE:
- Sollten Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben oder die Fahrerlaubnis abgelaufen sein: testpsychologisches Gutachten (Reaktionstest) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Beantragung eines erweiterten behördlichen Führungszeugnisses („Belegart 0") (vorher bei einer Bezirksverwaltungsstelle oder unmittelbar bei Ihrer Vorsprache in der Führerscheinstelle)
Formen der Antragstellung
Persönliche Vorsprache
Gebühren
Zwischen 60,00 Euro und 100,00 Euro.
Die Gebühr ist unmittelbar bei der Antragstellung zu entrichten (EC-Kartenzahlung möglich).
Bearbeitungszeit
In der Regel vier bis acht Wochen.
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Aufgrund des hohen Kundenaufkommens erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen am ehesten unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@krefeld.de. Bitte schildern Sie kurz Ihr Anliegen und hinterlassen Ihre Telefonnummer. Bitte haben Sie Verständnis, dass Priorisierungen vorgenommen werden.
Termine können Sie über die Online-Terminvergabe buchen.
Leikanummer
99108047050003
Kontakt
Wichtig: Beachten Sie bitte die aktuellen Coronahinweise!
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld