Inhaltsbereich

Ausgabe von Fahrerkarten

Nach Einführung des digitalen Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) werden ab dem 05.05.2005 die zur Bedienung dieser Geräte erforderlichen Karten (Fahrerkarten) von der Führerscheinstelle der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgegeben.

Verfahren zur Erneuerung von Fahrerkarten:

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben. Eine Rückgabe von Karten, welche durch Zeitablauf ungültig geworden sind, ist nicht erforderlich, da das System sowohl den Beginn als auch den Ablauf der Gültigkeit kontrolliert; eine ungültige Karte wird zurückgewiesen.

Fahrt, Fahrerkarten, Wiedererteilung, Widerruf, Erteilung, Ersatzausfertigung, Verlust, Gesamtgewicht, Fahrzeuge, Fahrtenschreiber, Güterbeförderung, Bus, Personenbeförderung, Ticket, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fahrerkarte/41,00 Euro bei Abholung in der Führerscheinstelle 44,00 Euro bei Direktversand durch das KBA Gültiger Personalausweis oder Reisepass EU-Kartenführerschein ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben. Antragsformular (wird bei Antragstellung ausgedruckt)
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Fahrerkarten - Erteilung, Wiedererteilung, Ersatzausfertigung und Widerruf

Zuletzt geändert: 03.08.2023 12:48:02 CEDT

Ausgabe von Fahrerkarten

Nach Einführung des digitalen Kontrollgerätes (Fahrtenschreiber) werden ab dem 05.05.2005 die zur Bedienung dieser Geräte erforderlichen Karten (Fahrerkarten) von der Führerscheinstelle der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ausgegeben.

Verfahren zur Erneuerung von Fahrerkarten:

Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig. Eine Verlängerung ist spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen. Bei Verlust oder Beschädigung der Fahrerkarte hat der Fahrer eine neue Fahrerkarte zu beantragen. Der Fahrer ist berechtigt, seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Werktage fortzusetzen. Eine Ersatzkarte darf nur die Gültigkeit der verlorenen/beschädigten Karte haben. Eine Rückgabe von Karten, welche durch Zeitablauf ungültig geworden sind, ist nicht erforderlich, da das System sowohl den Beginn als auch den Ablauf der Gültigkeit kontrolliert; eine ungültige Karte wird zurückgewiesen.

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

EU-Verordnungen (EG) Nr. 2135/98 und 561/2006

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr hat der Rat der Europäischen Union im September 1998 die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Von der Verordnung betroffen sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm)
    Das Lichtbild können Sie vor Ort am Speed Capture Kiosk einfach und schnell selbst erfassen, ebenso wie Ihre Unterschrift. Die Kosten betragen 6,00 Euro und werden bei Antragstellung erhoben.
  • Antragsformular (wird bei Antragstellung ausgedruckt)

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.

Gebühren

41,00 Euro bei Abholung in der Führerscheinstelle
44,00 Euro bei Direktversand durch das KBA

Bearbeitungszeit

Ca. zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99108055001000, 99108055133000, 99108055036000, 99108055036001, 99108055036002, 99108055036003

Kontakt

Anschrift

Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestraße 7

47800 Krefeld

Downloads

Formulare