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Wer ist berechtigt, den Fahrdienst zu benutzen?

Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind).

Begrenzung des Fahrdienstes:

Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.

Anzahl der Fahrten:

Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.

Wer führt die Fahrten durch?

Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt, die täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen sind:

  • R&T Fahrdienst 0 21 51 / 4 42 80 40 oder 0172 / 8 04 40 54
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 0 21 51 / 74 80-0
  • PEGASUS Fahrdienst 0 21 51 / 9 28 07 77 oder 0176 / 60 32 60 57

Ich bitte um Berücksichtigung, dass die Durchführung und Annahme von Fahrten in ausschließlicher Zuständigkeit der Fahrdienstträger, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, liegt.

Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?

Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Agentur für Arbeit), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter und der Haushaltsmittel der Stadt Krefeld zur Verfügung.

Was ist der Begleitdienst?

Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung stehen kann, insbesonde-re durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn.

Beantragung, Menschen, Fahrdienst, Behinderungen, Bestätigung, Benutzung, Behinderung, Informationen zum Fahrdienst, Anzahl der Fahrten, Fahrdienst beantragen, Begleitung, Fahrdienst, Taxi, https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/fahrdienst-fuer-menschen-mit-behinderungen/Welche Kosten entstehen dem Berechtigten? Die Benutzer des Fahrdienstes, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von mindestens 2,00 Euro zu entrichten. Die Übrigen tragen einen Eigenanteil von 5,00 Euro je Fahrt. Gleiches gilt für Berechtigte, die aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögen, grundsätzlich einen Anspruch auf die vorgenannten Transferleistungen hätten. Die Eigenbeteiligung ist in Form von Bargeld an die Fahrdienste zu entrichten. Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung über die Berechtigung zur Freifahrt erfolgt beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils wird auf dem Ausweis vermerkt und gilt mindestens 2 Jahre, maximal für die Dauer der Berechtigung. Antrag Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl. alternativ eine ärztlichen Bescheinigung oder sonstigen medizinische Unterlagen
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen - Beantragung

Zuletzt geändert: 13.12.2022 13:44:29 CET

Wer ist berechtigt, den Fahrdienst zu benutzen?

Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind).

Begrenzung des Fahrdienstes:

Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.

Anzahl der Fahrten:

Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.

Wer führt die Fahrten durch?

Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt, die täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen sind:

  • R&T Fahrdienst 0 21 51 / 4 42 80 40 oder 0172 / 8 04 40 54
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 0 21 51 / 74 80-0
  • PEGASUS Fahrdienst 0 21 51 / 9 28 07 77 oder 0176 / 60 32 60 57

Ich bitte um Berücksichtigung, dass die Durchführung und Annahme von Fahrten in ausschließlicher Zuständigkeit der Fahrdienstträger, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, liegt.

Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?

Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Agentur für Arbeit), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter und der Haushaltsmittel der Stadt Krefeld zur Verfügung.

Was ist der Begleitdienst?

Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder Bestätigung des Fachbereichs Gesundheit) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson. Die Notwendigkeit der ständigen Begleitung ist gegeben, wenn der Antragssteller ohne fremde Hilfe seine Wohnung nicht verlassen kann und somit vom Leben in seinem unmittelbaren Wohnumfeld weitgehend ausgeschlossen ist und dem weder eine fremde Hilfe zur Verfügung steht noch zur Verfügung stehen kann, insbesonde-re durch Haushaltsangehörige oder Nachbarn.

Unterlagen

  • Antrag
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl.
  • alternativ eine ärztlichen Bescheinigung oder sonstigen medizinische Unterlagen

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Gebühren

Welche Kosten entstehen dem Berechtigten?

Die Benutzer des Fahrdienstes, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von mindestens 2,00 Euro zu entrichten. Die Übrigen tragen einen Eigenanteil von 5,00 Euro je Fahrt.

Gleiches gilt für Berechtigte, die aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögen, grundsätzlich einen Anspruch auf die vorgenannten Transferleistungen hätten.

Die Eigenbeteiligung ist in Form von Bargeld an die Fahrdienste zu entrichten.

Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung über die Berechtigung zur Freifahrt erfolgt beim Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Die Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils wird auf dem Ausweis vermerkt und gilt mindestens 2 Jahre, maximal für die Dauer der Berechtigung.


Leikanummer

99015017000000

Kontakt

Christina Hallen

Telefon: 0 21 51 / 86-3043

E-Mail: christina.hallen@krefeld.de

Zimmer A 5

Marc Bierschel

Telefon: 0 21 51 / 86-36 17

E-Mail: marc.bierschel@krefeld.de

Zimmer A 84

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

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