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Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.

Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:

  • Massive Probleme der Lebensbewältigung
  • Konflikte mit den Eltern
  • Mangelnde soziale Kompetenzen
  • Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
  • Kriminalität
  • Weglaufen, Trebe
  • Drogenproblematik
  • Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Erziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.

Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialgesetzbuch, Probleme mit Kindernhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/erziehungsbeistand-betreuungshelfer-beantragen/falls vorhanden: gemeinsame Sorgerechtserklärung Vaterschaftsanerkennung
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer beantragen

Zuletzt geändert: 09.03.2022 17:06:50 CET

Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.

Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:

  • Massive Probleme der Lebensbewältigung
  • Konflikte mit den Eltern
  • Mangelnde soziale Kompetenzen
  • Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
  • Kriminalität
  • Weglaufen, Trebe
  • Drogenproblematik
  • Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.

Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Erziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.

Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.

Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Famileinberatungszentrum.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch VIII § 27
Sozialgesetzbuch VIII § 30

Unterlagen

falls vorhanden:

  • gemeinsame Sorgerechtserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung

Leikanummer

99060011113000

Kontakt

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld