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Gewerbe - Pfandleihererlaubnis beantragen
Zuletzt geändert: 07.08.2023 10:38:05 CEDT
Wer als Pfandleiher tätig werden will, bedarf der Erlaubnis.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Zur Beantragung einer Pfandleihererlaubnis sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Führungszeugnis der Belegart „O"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart „9"
- Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Finanzämter
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes am Wohnort
- Pass oder Personalausweis
- Antragsvordruck
Formen der Antragstellung
- Online-Antrag mit dem Formularassistenten an Ende dieser Seite
- Online-Antrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig)
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und beträgt, abhängig von der Größe, zwischen 100,00 Euro und 1.000,00 Euro (Tarifstelle 12.7 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)
Bearbeitungszeit
4 bis 6 Wochen
Leikanummer
99050077000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestr. 7
47800 Krefeld
Links
Formulare
- Pfandleihgewerbe gemäß § 34 Gewerbeordnung - Antrag - online einreichbar - Formularassistent