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Nach der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Krefeld zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach Maßgabe der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld.

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Erschließungsbeitrag erheben

Zuletzt geändert: 14.02.2023 06:05:46 CET

Nach der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen erhebt die Stadt Krefeld zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen Erschließungsbeiträge nach Maßgabe der §§ 127 ff. des Baugesetzbuches und der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld.

Rechtliche Grundlagen

§§ 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der Stadt Krefeld.


Leikanummer

99012018000000, 99012018111000

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