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Erschließungs- und Ablösungsverträge
Zuletzt geändert: 22.06.2023 12:23:42 CEDT
Vorbereitung und Abschluss von Erschließungsverträgen zwischen der Stadt Krefeld und privaten Erschließungsträgern bzw. Investoren.
Abschluss von Verträgen mit Grundstückseigentümern über die Ablösung von künftig zur Erhebung kommenden Erschließungsbeiträgen.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Nachweis über das Eigentum an den entsprechenden Grundstücken bzw. entsprechende Vollmachten; gegebenenfalls Handelsregisterauszüge
Formen der Antragstellung
Das Interesse kann mündlich bekundet werden, der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Leikanummer
99012018000000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld