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Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (je nach Fachgesetz 2 bis 4 Wochen nach Ende der Offenlage) kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.

Sobald diese Gegenäußerungen der Anhörungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung zwischen dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen.

Alle, die Einwendungen erhoben haben, erhalten eine persönliche Einladung und die sie betreffende Gegenäußerung. (Hinweis: Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, genügt anstelle einer persönlichen Einladung eine öffentliche Bekanntmachung (§ 73 Absatz 6 Satz 4 VwVfG).) In dem Erörterungstermin sollen Informationen ausgetauscht und so weit wie möglich gemeinsame Lösungen für entgegenstehende Interessen erarbeitet werden. Zudem ist Ziel und Zweck eines Anhörungsverfahrens, alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen umfassenden Überblick über widerstreitende Interessen zu erhalten. Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss.

Mit dem Ende des Erörterungstermins ist auch das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Planfeststellungsbeschluss, Einsicht, Antragsteller, Antrag, Öffentlichkeit, Welches, Vorhaben, Verwaltungsgericht, Stellungnahmen, Rechtsprechunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/eroerterungstermin-im-planfeststellungsverfahren-durchfuehren/Gebüren fallen nicht an.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Planfeststellungsverfahren (Erörterungstermin durchführen)

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:16 CEDT

Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (je nach Fachgesetz 2 bis 4 Wochen nach Ende der Offenlage) kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.

Sobald diese Gegenäußerungen der Anhörungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung zwischen dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen.

Alle, die Einwendungen erhoben haben, erhalten eine persönliche Einladung und die sie betreffende Gegenäußerung. (Hinweis: Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, genügt anstelle einer persönlichen Einladung eine öffentliche Bekanntmachung (§ 73 Absatz 6 Satz 4 VwVfG).) In dem Erörterungstermin sollen Informationen ausgetauscht und so weit wie möglich gemeinsame Lösungen für entgegenstehende Interessen erarbeitet werden. Zudem ist Ziel und Zweck eines Anhörungsverfahrens, alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen umfassenden Überblick über widerstreitende Interessen zu erhalten. Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss.

Mit dem Ende des Erörterungstermins ist auch das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Rechtliche Grundlagen

Neben den speziellen Vorschriften des jeweiligen Fachrechts gelten die Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Formen der Antragstellung

Persönlich oder schriftlich.

Gebühren

Gebüren fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

Die Dauer eines Planfeststellungsverfahren ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig. Der Erörterungstermin dauert ohne Vorbereitungszeit eine bis mehrere Stunden.

Fristen

Gesetzliche Fristen nach den Fachgesetzen und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind zu beachten.


Leikanummer

99012034000000

Kontakt

Tom Wildemann

Telefon: 0 21 51 / 86-3846

E-Mail: tom.wildemann@krefeld.de

Zimmer 327

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld