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In jedem Standesamt kann ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Rechtswirksam wird die Namensänderung aber erst, wenn der zuständige Standesbeamte, der Ihr Geburtenregister führt, den Eintrag in das Geburtenregister vorgenommen hat.

Welche Erklärungen können Sie abgeben?

  • Ehegatten können nach der Eheschließung ihren gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
  • Ein Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen.
  • Ein Ehegatte kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.
  • Ein Kind und sein Ehegatte können erklären, dass sich die Namensänderung der Eltern des Kindes auf ihren Ehenamen erstrecken soll.
  • Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Erklärungen über die Führung von Vornamen und Familiennamen abgegeben werden.
Namensführung, Erklärung, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Reisepass, Namensänderung, Nachname, Vorname ändern, Geburtsnamen, Ehenamen, Mädchennamehttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/erklaerung-zur-namensfuehrung/  Leistung Gebühr Namensänderung 25,00 Euro Bescheinigung der Namensänderung 10,00 Euro Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe Scheidungsurteilmit Rechtskraft Personalausweis oder Reisepass
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Namensänderung - Erklärung zur Namensführung

Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:48 CEDT

In jedem Standesamt kann ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Rechtswirksam wird die Namensänderung aber erst, wenn der zuständige Standesbeamte, der Ihr Geburtenregister führt, den Eintrag in das Geburtenregister vorgenommen hat.

Welche Erklärungen können Sie abgeben?

  • Ehegatten können nach der Eheschließung ihren gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
  • Ein Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen.
  • Ein Ehegatte kann nach Auflösung der Ehe seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen.
  • Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen.
  • Ein Kind und sein Ehegatte können erklären, dass sich die Namensänderung der Eltern des Kindes auf ihren Ehenamen erstrecken soll.
  • Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Erklärungen über die Führung von Vornamen und Familiennamen abgegeben werden.

Unterlagen

  1. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk der Ehe
  2. Scheidungsurteilmit Rechtskraft
  3. Personalausweis oder Reisepass

Formen der Antragstellung

persönliches Erscheinen erforderlich

Gebühren

 
LeistungGebühr
Namensänderung25,00 Euro
Bescheinigung der Namensänderung10,00 Euro

Hinweise

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr

ansonsten nach Terminvereinbarung


Leikanummer

99083005000000, 99083002000000, 99027005000000

Kontakt

Standesamt Krefeld

Telefon: 0 21 51 / 86-2350

E-Mail: standesamt@krefeld.de

Anschrift

Standesamt Krefeld

Rheinstraße 138

47798 Krefeld