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Neben anderen erneuerbaren natürlichen Energieträgern wie Sonne, Wind und Wasser soll und kann besonders die Nutzung der Erdwärme zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und einer zukunftssicheren Energieversorgung leisten.

Mit Erdwärmepumpen kann die natürliche Erdwärme nachhaltig genutzt werden. Der Wärmeentzug aus dem Erdreich erfolgt dabei über Erdsonden, Flächenkollektoren oder Brunnen. Die so entnommene Wärme wird genutzt für die Warmwassererzeugung und den Betrieb von Heizungsanlagen.

Die Nutzung von Erdwärme stellt im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes die Benutzung eines Gewässers (hier Grundwasser) dar. Für den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erdwärmenutzung ist demnach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Energiegewinnung durch Geothermie ist grundsätzlich für alle Grundstücke möglich, die hinsichtlich ihrer Lage, des Platzangebotes sowie dem Aufbau und der Beschaffenheit des Untergrundes hierfür geeignet sind.

Maßgebend bei der Beurteilung von Anträgen sind dabei vor allem folgende Fragen:

  • Liegt das Grundstück innerhalb einer Wasserschutzzone oder in einem sonstigen wasserwirtschaftlich sensiblen Bereich?
  • Existiert im Untergrund eine in weiten Teilen Krefelds verbreitete natürliche hydraulische Trennschicht („Interglazial" oder „Krefelder Schichten")?

In der Regel wird durch die zu einer Wasserschutzzone gehörende Verordnung bestimmt, welche Maßnahmen im Sinne des Trinkwasserschutzes dort untersagt sind. Die jeweils aktuellste Verordnung gibt die Verfahrensrichtlinie für alle anderen Wasserschutzzonen vor.

Zu den vorgenannten Verbotstatbeständen gehört die Verwendung wassergefährdender Stoffe (zum Beispiel Glykol) als Wärmeträger, auf deren Basis viele Geothermie-Anlagen arbeiten. Durch Verwendung einer oberflächennahen Anlage auf reiner Wasserbasis oder alternativ durch den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe kann dennoch die Nutzung von Erdwärme möglich sein.

Außerdem legt die Untere Wasserbehörde Wert darauf, dass innerhalb von Wasserschutzzonen die oben genannte Trennschicht nicht durchstoßen wird. Auch dieses Genehmigungshindernis kann ggf. durch oberflächennahe Anlagen umgangen werden. Außerhalb von Wasserschutzzonen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bau und den Betrieb von Geothermieanlagen.

Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie auf der Internetseite Umweltdaten vor Ort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überprüfen.

Dazu geben Sie im Suchfeld oben auf der Seite Adresse und Hausnummer und wählen den richtigen Eintrag aus. Anschließend im Menü auf der linken Seite erst einen Haken bei Wasser und anschließend einen bei Trinkwasser und Heilquellenschutzgebiete setzen. Über das rechts oben zu findende Feld Karte können Sie sich zur Kontrolle Adresse und Flurstücknummer anzeigen lassen. Ein Klick auf den blauen Marker zeigt Informationen zur genauen Bezeichnung der Wasserschutzzone.

Weitere Informationen bezüglich Wasserschutzzonen finden Sie auch auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde unter Wasserschutzzonen.

Erdaufschluss, Grundwasserstand, Filterlänge, Erdsonden, Erdreich, Wärmepumpe, Gewässerschutzhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/erdaufschluesse-waermepumpe-nutzung-von-erdwaerme/Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der maximalen Heizleistung, bei Anlagen bis zu 40 KW wird regulär die Mindestgebühr in Höhe von 200,00 Euro erhoben. Dem Antrag mit Grundwasserentnahme sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (2-fache Ausfertigung) nachzureichen: Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0) Lageplan (Maßstab 1:500, 1:1000 oder 1:2000) mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen (Entnahme- und Schluckbrunnen, Wärmepumpe) und Grundwasserfließrichtung (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0) Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Entnahmestelle (und der Einleitstelle) nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck des Wassers Angaben zum Entnahme- und Schluckbrunnen (Material, Tiefe, Durchmesser, Filterlänge, höchst- und niedrigstgemessener Grundwasserstand, Temperatur) Angaben zur ausführenden Brunnenbohrfirma, zum Bohrverfahren und zu Bohrhilfsmitteln Beschreibung und technische Daten der Wärmepumpe (Typ, Funktionsweise, Wärmepumpenleistung in kW, Sicherheits-, Kontroll- und Messeinrichtungen) Brunnenquerschnitt und Schichtenverzeichnis Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers (falls abweichend) Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung Grundwasseruntersuchungen nach dem Parameterumfang Dem Antrag ohne Grundwasserentnahme sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (2-fache Ausfertigung) beizufügen: Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0) Lageplan (Maßstab 1:500, 1:1000 oder 1:2000) mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen z.B. Wärmepumpe, Sonden, Kollektoren (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0) Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, bei Bohrungen Nord- und Ostwerte der geplanten Bohrpunkte nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck Angaben/Sicherheitsdatenblätter zu Kältemittel, Bohrlochdichtungsmaterial, Wärmeträgerflüssig-keit und Sondenmaterial Wärme-/Heizbedarfsberechnung; Auslegungsberechnung der Sonden Angabe zur ausführenden Brunnenbohrfirma, zum Bohrverfahren und zu Bohrhilfsmitteln Technisches Datenblatt der Wärmepumpe (Typ, Funktionsweise, Wärmepumpenleistung in kW, Sicherheits-, Kontroll- und Messeinrichtungen) Fachunternehmernachweis (z.B. DVGW-Zertifikat) Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers (falls abweichend) Datenblatt mit Überblick zur gesamten Anlage Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch".
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Erdaufschlüsse - Wärmepumpe (Nutzung von Erdwärme)

Zuletzt geändert: 05.06.2023 08:12:50 CEDT

Neben anderen erneuerbaren natürlichen Energieträgern wie Sonne, Wind und Wasser soll und kann besonders die Nutzung der Erdwärme zukünftig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und einer zukunftssicheren Energieversorgung leisten.

Mit Erdwärmepumpen kann die natürliche Erdwärme nachhaltig genutzt werden. Der Wärmeentzug aus dem Erdreich erfolgt dabei über Erdsonden, Flächenkollektoren oder Brunnen. Die so entnommene Wärme wird genutzt für die Warmwassererzeugung und den Betrieb von Heizungsanlagen.

Die Nutzung von Erdwärme stellt im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes die Benutzung eines Gewässers (hier Grundwasser) dar. Für den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erdwärmenutzung ist demnach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Energiegewinnung durch Geothermie ist grundsätzlich für alle Grundstücke möglich, die hinsichtlich ihrer Lage, des Platzangebotes sowie dem Aufbau und der Beschaffenheit des Untergrundes hierfür geeignet sind.

Maßgebend bei der Beurteilung von Anträgen sind dabei vor allem folgende Fragen:

  • Liegt das Grundstück innerhalb einer Wasserschutzzone oder in einem sonstigen wasserwirtschaftlich sensiblen Bereich?
  • Existiert im Untergrund eine in weiten Teilen Krefelds verbreitete natürliche hydraulische Trennschicht („Interglazial" oder „Krefelder Schichten")?

In der Regel wird durch die zu einer Wasserschutzzone gehörende Verordnung bestimmt, welche Maßnahmen im Sinne des Trinkwasserschutzes dort untersagt sind. Die jeweils aktuellste Verordnung gibt die Verfahrensrichtlinie für alle anderen Wasserschutzzonen vor.

Zu den vorgenannten Verbotstatbeständen gehört die Verwendung wassergefährdender Stoffe (zum Beispiel Glykol) als Wärmeträger, auf deren Basis viele Geothermie-Anlagen arbeiten. Durch Verwendung einer oberflächennahen Anlage auf reiner Wasserbasis oder alternativ durch den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe kann dennoch die Nutzung von Erdwärme möglich sein.

Außerdem legt die Untere Wasserbehörde Wert darauf, dass innerhalb von Wasserschutzzonen die oben genannte Trennschicht nicht durchstoßen wird. Auch dieses Genehmigungshindernis kann ggf. durch oberflächennahe Anlagen umgangen werden. Außerhalb von Wasserschutzzonen bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Bau und den Betrieb von Geothermieanlagen.

Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie auf der Internetseite Umweltdaten vor Ort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überprüfen.

Dazu geben Sie im Suchfeld oben auf der Seite Adresse und Hausnummer und wählen den richtigen Eintrag aus. Anschließend im Menü auf der linken Seite erst einen Haken bei Wasser und anschließend einen bei Trinkwasser und Heilquellenschutzgebiete setzen. Über das rechts oben zu findende Feld Karte können Sie sich zur Kontrolle Adresse und Flurstücknummer anzeigen lassen. Ein Klick auf den blauen Marker zeigt Informationen zur genauen Bezeichnung der Wasserschutzzone.

Weitere Informationen bezüglich Wasserschutzzonen finden Sie auch auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde unter Wasserschutzzonen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 13 und 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Unterlagen

Dem Antrag mit Grundwasserentnahme sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (2-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan (Maßstab 1:500, 1:1000 oder 1:2000) mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen (Entnahme- und Schluckbrunnen, Wärmepumpe) und Grundwasserfließrichtung (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Entnahmestelle (und der Einleitstelle) nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck des Wassers
  • Angaben zum Entnahme- und Schluckbrunnen (Material, Tiefe, Durchmesser, Filterlänge, höchst- und niedrigstgemessener Grundwasserstand, Temperatur)
  • Angaben zur ausführenden Brunnenbohrfirma, zum Bohrverfahren und zu Bohrhilfsmitteln
  • Beschreibung und technische Daten der Wärmepumpe (Typ, Funktionsweise, Wärmepumpenleistung in kW, Sicherheits-, Kontroll- und Messeinrichtungen)
  • Brunnenquerschnitt und Schichtenverzeichnis
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers (falls abweichend)
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung
  • Grundwasseruntersuchungen nach dem Parameterumfang

Dem Antrag ohne Grundwasserentnahme sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (2-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Übersichtskarte mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan (Maßstab 1:500, 1:1000 oder 1:2000) mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen z.B. Wärmepumpe, Sonden, Kollektoren (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, bei Bohrungen Nord- und Ostwerte der geplanten Bohrpunkte nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck
  • Angaben/Sicherheitsdatenblätter zu Kältemittel, Bohrlochdichtungsmaterial, Wärmeträgerflüssig-keit und Sondenmaterial
  • Wärme-/Heizbedarfsberechnung; Auslegungsberechnung der Sonden
  • Angabe zur ausführenden Brunnenbohrfirma, zum Bohrverfahren und zu Bohrhilfsmitteln
  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe (Typ, Funktionsweise, Wärmepumpenleistung in kW, Sicherheits-, Kontroll- und Messeinrichtungen)
  • Fachunternehmernachweis (z.B. DVGW-Zertifikat)
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers (falls abweichend)
  • Datenblatt mit Überblick zur gesamten Anlage

Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch".

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Gebühren

Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der maximalen Heizleistung, bei Anlagen bis zu 40 KW wird regulär die Mindestgebühr in Höhe von 200,00 Euro erhoben.

Bearbeitungszeit

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für die Erteilung der Erlaubnis liegt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei bei durchschnittlich 2 Monaten.

Hinweise

Nach §§ 8 und 14 des Geologiedatengesetzes (GeolDG) besteht die gesetzliche Verpflichtung, die beabsichtigte Bohrung rechtzeitig dem Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb - anzuzeigen und diesem auch die aus der Bohrung gewonnenen Fach - und Bewertungsdaten gemäß den §§ 9 und 10 GeolDG zu übermitteln.

Weiterhin ist nach § 127 Abs. 1 Bundesberggesetz darüber hinaus jede Bohrung, die tiefer als 100 Meter in den Untergrund eindringen soll, auch der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Bergbaubehörde anzuzeigen.

Beiden Pflichten kann über das Portal Bohranzeige NRW unter www.bohranzeige.nrw.de nach kostenloser Registrierung online nachgekommen werden. Eine Anleitung und weitere Informationen finden sich auf der Website.


Leikanummer

99129025000000

Kontakt

Philipp Weindorf

Telefon: 0 21 51 / 86-2418

E-Mail: philipp.weindorf@krefeld.de

Zimmer 1.05

Tanja Janssen

Telefon: 0 21 51 / 86-2416

E-Mail: tanja.janssen@krefeld.de

Zimmer 1.04

Thomas Trautmann

Telefon: 0 21 51 / 86-2465

E-Mail: thomas.trautmann@krefeld.de

Zimmer 1.04

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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