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Emissionsgenehmigung beantragen
Zuletzt geändert: 25.11.2022 20:00:36 CET
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildet die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. Mit dem TEHG wurde eine Genehmigungspflicht für die Freisetzung von Treibhausgasen bei bestimmten Tätigkeiten eingeführt.
Anlagenbetreiber, für die vor dem 1. Januar 2013 eine imissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde, ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung die Genehmigung nach dem TEHG.
Ansonsten ist bei einer Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des TEHG eine Emissionsgenehmigung bei der Behörde zu beantragen, die auch für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zuständig wäre. Dies sind in Nordrhein-Westfalen entweder die Bezirksregierungen oder die Unteren Immissionsschutzbehörden.
Anlagenbetreiber, die bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen, können darüber hinaus eine gesonderte Emissionsgenehmigung beantragen.
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen. Im Falle der Zuständigkeit der Stadt Krefeld, ist der Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde einzureichen.
Rechtliche Grundlagen
§ 4 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Unterlagen
Dem Genehmigungsantrag sind im Einzelnen folgende Angaben beizufügen:
1. Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
2. Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien
3. in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 2 TEHG eine Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen nach § 2 Absatz 2 TEHG
4. die Quellen von Emissionen und
5. den Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll.
Die o.g. erforderlichen Unterlagen werden über den Formularassisten automatisch abgefragt.
Formen der Antragstellung
Online-Antrag über den Formularassistenten am Ende dieser Seite.
Leikanummer
99063004000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld
Links
- Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
- Hinweise der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)