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Durchführung von Einziehungsverfahren inklusive der öffentlichen Bekanntmachung, um damit Gelegenheit für Einwendungen zu geben.

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Einziehungsverfahren (Einziehung einer Straße)

Zuletzt geändert: 09.08.2022 17:10:57 CEDT

Durchführung von Einziehungsverfahren inklusive der öffentlichen Bekanntmachung, um damit Gelegenheit für Einwendungen zu geben.

Rechtliche Grundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW

Formen der Antragstellung

Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (FB 61) zur Einziehung eingereicht.

Gebühren

Gebüren fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

Das Einziehungsverfahren dauert von der Beauftragung bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen) ca. 7 - 12 Monate.

Fristen

Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind zu beachten.


Leikanummer

99108023000000

Kontakt

Tom Wildemann

Telefon: 0 21 51 / 86-3846

E-Mail: tom.wildemann@krefeld.de

Zimmer 205

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Friedrichstraße 25

47798 Krefeld