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Planfeststellungsverfahren (Einwendungen prüfen)
Zuletzt geändert: 22.09.2023 12:16:43 CEDT
Im Anhörungsverfahren werden die für das beabsichtigte Bauvorhaben erstellten Pläne der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Darauf wird mindestens eine Woche vorher hingewiesen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in dieser Zeit über das geplante Projekt informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Bis zum Ablauf der Einwendungsfrist (je nach Fachgesetz 2 bis 4 Wochen nach Ende der Offenlage) kann jeder, der seine Belange von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sieht, Einwendungen erheben. Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden dem Vorhabenträger zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben.
Sobald diese Gegenäußerungen der Anhörungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung zwischen dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, diskutiert und besprochen.
Rechtliche Grundlagen
Neben den speziellen Vorschriften des jeweiligen Fachrechts gelten die Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Formen der Antragstellung
Persönlich oder schriftlich.
Gebühren
Gebüren fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
Die Dauer eines Planfeststellungsverfahren ist von vielen Faktoren (z.B. Größe, Art, Anzahl der Betroffenen) abhängig.
Leikanummer
99012033029000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld