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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Zuletzt geändert: 17.01.2023 17:28:15 CET
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Personen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, wenn sie nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z.B. Leistungen für bestimmte Therapien, Hilfsmittel) und Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Entsprechende Leistungen sind schriftlich zu beantragen.
Leikanummer
99107005000000, 99015006000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld