Ein- & Auswanderung

Einbürgerung beantragen

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag derjenigen Person, die eingebürgert werden möchte. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter - im Regelfall die Eltern - den Antrag stellen.

Für eine Einbürgerung gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Diese sind davon abhängig, ob ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung besteht oder ob die Einbürgerung im Ermessen der Behörde steht.

Benötigte Unterlagen

  • Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von der individuellen Situation der Antragstellerin und des Antragstellers abhängt, erhalten Sie eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen im Anschluss an das Beratungsgespräch.

Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Einbürgerung entsteht nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie haben seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten. Hiervon ausgenommen sind Sie, wenn Sie sich in einer anerkannten schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse. Für die Einbürgerung sind die Sprachkenntnisse auf B1-Niveau.
  • Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie müssen Ihre alte Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben. Hiervon ausgenommen sind EU-Bürger.
Hinweise

Wenn eine der obengenannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung. Möglich ist allerdings die so genannte Ermessenseinbürgerung. Das heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.

Gebührenrahmen

  • Erwachsene: 255,00 €
  • miteinzubürgernde minderjährige Kinder: 51,00 €

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von der individuellen Situation der Antragstellerin und des Antragstellers abhängt, stehen wir Ihnen in einem umfassenden Beratungsgespräch (telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz), in welchem wir Sie individuell und ausführlich zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Anlauf des Einbürgerungsverfahrens beraten, zur Verfügung. Danach erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen.
  • Für das Beratungsgespräch ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Verantwortlichkeit

Hilfe

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